Mieten des Landkreises für Grundsicherungsempfänger*innen nach § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) zuzüglich eines 10prozentigen Sicherheitszuschlags gewähren – Antrag Abg. Bischoff
Sehr geehrte Frau Wucherpfennig,
sehr geehrter Herr Größmann,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, den folgenden Antrag auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses und des Kreistags am 20.06.2022 bei Aufruf des Tagesordnungspunktes zu berücksichtigen:
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis DADI überprüft und aktualisiert die derzeitigen „angemessenen Unterkunftskosten“ für Grundsicherungsempfänger*innen nach SGB XII, SGB II und AsylbLG und Wohngeldbezieher*innen vorzeitig und nicht erst zum 01.02.2023. Aufgrund der enormen Steigerung der Mietpreise soll eine neue Berechnungsgrundlage erarbeitet werden, die der Säule Marktbeobachtung eine stärkere Gewichtung als bisher gibt.
Begründung:
Die Erhebung von angemessenen Unterkunftskosten vor zwei Jahren ist nicht mehr aktuell und kann mit den jetzt geforderten Mieten bzw. Mieterhöhungen nicht mehr verglichen werden. Sie erfolgt aus Datenerhebungen aus den drei Säulen Bestandsmieten SGB II/SGB XII, tatsächliche Umzüge und Wohnungsmarktbeobachtung.
Die Mietpreise sind wegen stark gestiegener Immobilienpreise, hoher Kosten für Instandsetzungen und Neubauten derart gestiegen, dass Menschen, die Transferleistungen beziehen, keine Wohnung mehr finden können, wenn die aktuell gültigen angemessenen Unterkunftskosten als Miethöchstgrenzen gelten. Hinzukommt die Teuerungsrate für Energiekosten (Strom, Gas und Öl), die auch durch eine einmalige Energiepauschale nicht aufgefangen werden.
Die Leistungsempfänger*innen können die gestiegenen Kosten nicht mehr tragen. Die Kosten für den Lebensunterhalt sind für die Existenzsicherung unabdingbar und nicht zur Zahlung der gestiegenen Miet- und Energiekosten da.
C. Schlipf-Traup
C. Grunwald
(Fraktionsvorsitzende)