Antrag im Kreistag am 17.06.2024
Zwischenergebnisse zur Planung Ausbau B 45 und Ortsumgehung Groß-Bieberau B 38 im KUGI vorstellen
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beauftragt, die vorliegenden Zwischenergebnisse der Gutachten im Zusammenhang mit der Planung zum Ausbau der B 45 zwischen Dieburg und Groß-Umstadt sowie der Ortsumgehung Groß-Bieberau B 38 und die Streckenvarianten, die einer weiteren Prüfung unterzogen werden, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur vorzustellen.
Begründung:
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat mit dem Kreisausschuss des Odenwaldkreises, mit Hessen Mobil sowie den Kommunen Groß-Umstadt, Dieburg und Groß- Bieberau Planungsvereinbarungen zum Ausbau der B 45 und zur Ortsumgehung Groß-Bieberau B 38 geschlossen.
Verschiedene Gutachten zu unterschiedlichen Belangen, u. a. zur Naturverträglichkeit, wurden seitdem in Auftrag gegeben und erste Ergebnisse liegen dazu bereits vor. Diese wurden in nichtöffentlichen Veranstaltungen des Landkreises den Behörden, den Naturschutzverbänden und anderen vorgestellt. Dies ist dem Darmstädter Echo vom 19.03.2024 in dem Artikel „Was der B 45-Ausbau für die Natur bedeutet“ sowie dem Artikel vom 30.04.2024 in „Fortschritt bei der Ortsumgehung B 38“ zu entnehmen.
Dem Kreistag Darmstadt-Dieburg sowie den Bürger*innen liegen bisher keinerlei Informationen zu den Zwischenergebnissen vor. Um einen demokratischen und transparenten Prozess bei diesen – falls es zur Umsetzung kommt – einschneidenden Infrastrukturmaßnahmen des Landkreises zu gewährleisten, sind der Kreistag als ein wichtiges Entscheidungsgremium sowie die Öffentlichkeit über die Zwischenergebnisse und die Inhalte des Planungsprozesses zu informieren.
Wir freuen uns, dass in Umsetzung unseres Antrags im Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur am 11.09.2024 der jeweilige Projektstatus zu B 38 und B 45 mitgeteilt worden ist.
Hier der Link zu den Unterlagen: Projektstatus Straßenplanung B 38 und B 45 (s. Anlage 1 zur Niederschrift)