Satzungsänderungen Betreuende Grundschulen

Barbara Walter

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

wie so oft in unseren Sitzungen befassen wir uns auch heute wieder mit dem Thema BGS.
Aktuell mit der Vorlage 2189-2014, welche eine Anpassung der Gebührensatzung für BGSen in Kreisträgerschaft zum Inhalt hat.

Unspektakulär möchte man meinen, da die geänderte Gebührensatzung für den Landkreis Kosten neutral ist.
Insofern überraschen uns die Aufregung in den Ausschüssen und der Wunsch nach einer Aussprache doch etwas.

Worum geht es,  abgesehen von der Anpassung der Elternbeiträge in Alsbach-Hähnlein?

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage, sowie struktureller Veränderungen, hat sich in der Betreuung der Hahner Grundschule ab dem nächsten Schuljahr eine Versorgungslücke ergeben. Hieraus resultiert eine Erweiterung des Angebots um eine weitere Gruppe, die entsprechenden Kosten teilen sich die Stadt Pfungstadt und die Eltern – ausdrücklich: Für den Kreis entstehen keine weiteren Kosten!
Die Alternative: die Eltern und ihre Kinder im Regen stehen zu lassen!

Ja, wir haben im April diesen Jahres mit der Vorlage 2049-2014 beschlossen, bis auf weiteres, keine weiteren BGSen in Kreisträgerschaft zu übernehmen.
Aber, in einer Zustimmung zu der heute zu beschließenden Gebührensatzungsänderung  sehen wir, von B90/Die Grünen, keinen Verstoß zu dem im Frühjahr gefassten Beschluss

Letztlich bewirkt der Rückzug des Trägers „Die Villa“, dass es keine parallelen Angebote mehr gibt und nunmehr alle Kinder das Angebot, der bereits existierenden BGS in Kreisträgerschaft, besuchen.

Wir werden daher der Vorlage zustimmen.
Allerdings stimmen wir mit Ihnen darin überein, dass das z. Zt. praktizierte System ungerecht ist.
Dementsprechend wurde mit Vorlage 1781-2013 ein neues Konzept vorgelegt, das in mehreren Gremiensitzungen diskutiert und zuletzt im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitskreissitzung am 06.2.2014 modifiziert werden sollte.
Insbesondere aufgrund Ihrer Absage Ende Januar 2014, liebe KuK der CDU fand die Sitzung nicht statt und mit der Vorlage 2049-2014 wurde der status quo übergangsweise festgeschrieben. Und zwar bis seitens der hessischen Landesregierung Vorgaben zum Pakt am Nachmittag erlassen werden.

Da sich die Umsetzung des Pakts nicht von heute auf morgen realisieren lassen wird und noch offen ist, ob die Bewerbung des Landkreises und der Stadt DA als Modellregion für den Pakt am Nachmittags erfolgreich sein wird, ist es sicher sinnvoll und notwendig uns erneut mit einer praktikablen und gerechteren Übergangslösung zu befassen.

Doch hierum geht es bei dem aktuellen Top nicht, eine Verknüpfung der allgemeinen Problematik mit der aktuellen Versorgung an der Hahner Grundschule hilft niemanden weiter, am wenigsten den betroffenen Familien.

Vielen Dank.