Redebeitrag zur Kreistagssitzung am 08.11.2021
Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die GRÜNEN
zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN, TOP 11,Vorlage 0666-2021/DADI
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Der Antrag des Abgeordneten Bischoff macht auf eine Problematik aufmerksam, die Familien, die auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII angewiesen, in starke finanzielle Bedrängnis führen kann. Leistungen, die Familien vom Jugendamt, von der Familienkasse in Form von Kindergeld oder Kinderzuschlag oder von der Versorgungskasse als Elterngeld erhalten, werden von den sowieso geringen Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt vom Jobcenter oder Sozialamt abgezogen.
Wenn die zuerst genannten Leistungen eingestellt werden, müssen die Familien beim Jobcenter oder beim Sozialamt die Erhöhung der Hilfen zum Lebensunterhalt beantragen. Eine automatische Anpassung erfolgt nicht.
Manche Familien sind überfordert, diese Zusammenhänge zu erkennen, dass der Einstellungsbescheid bei der einen Behörde, zu einem neuen Anspruch bei der anderen Behörde führt, und dort ein erneuter Antrag gestellt werden muss, um wieder ausreichend Geld zur Sicherung der Existenz zur Verfügung zu haben.
Bei vielen Familien führt diese unübersichtliche Praxis jedoch zu einem finanziellen Engpass bis zu dem Zeitpunkt, bis der neue Antrag beschieden ist. Da Menschen aufgrund des wenigen Geldes, das ihnen vom Jobcenter oder Sozialamt zur Verfügung steht, keine Rücklagen bilden können, kann die mangelnde Kommunikation der Behörden zu wirklicher Not führen.
Der Kreistag kann anregen, dass der Kreisausschuss hier Abhilfe schaffen soll. Aus rechtlichen Gründen ist der Kreisausschuss jedoch nicht dazu in der Lage.
Wir hoffen, dass die voraussichtlich entstehende Ampelkoalition die Hilfen für Familien auf einfacher zu handhabende rechtliche Grundlagen stellt und einkommensschwache Familien künftig mit umfassenderen Hilfen unterstützt werden.
Die Botschaft des vorliegenden Antrages ist völlig richtig: Es muss mehr getan werden, um Armut von Familien zu verhindern. Doch der Lösungsansatz ist leider so nicht umsetzbar. Deshalb werden wir uns enthalten.