Fachstelle für Wohnungsnotfälle

Kreistagssitzung am 24.06.2019

Sehr geehrte Frau Wucherpfennig,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten Sie, den nachfolgenden Antrag für die Kreistagssitzung am 24.06.2019 zu berücksichtigen:

Ausgehend von unserem Antrag und dem entsprechenden Beschluss des Kreistags vom 23.04.2018 (Nr.1437-2018/DaDi) haben wir einen umfassenden Bericht zur Situation der Unterbringung und Betreuung von Obdachlosen und Wohnungslosen erhalten, der zeigt, wie wichtig das Thema an sich und wie sinnvoll präventive Arbeit im Sinne von Beratung, Betreuung und Begleitung durch ausreichendes Fachpersonal für obdach- und wohnungslose Menschen ist.
Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss wird beauftragt:
1. Zum 01.01.2020 eine Fachstelle für Wohnungsnotfälle einzurichten.

2. Das Angebot der Fachstelle richtet sich an
a. Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen,
b. Menschen, die über keine gesicherte und angemessene Wohnung verfügen und bei der Wohnraumsuche besonders benachteiligt sind,
c. Menschen, die keinen Zugang oder kein Vertrauen in Hilfsangebote haben,
d. Menschen, die sozial ausgegrenzt, resigniert, ohne Perspektive sind.

3. Diese Menschen sollen durch die Fachstelle niederschwellig, aufsuchend beraten und unterstützt werden. Sie werden in Notunterkünften oder an zentralen Orten in Wohnungsnotfällen aufgesucht und bekommen Unterstützung angeboten.

4. Die Fachstelle wird spätestens dann tätig, wenn der Landkreis über eine Räumungsklage informiert wird.

5. Der Landkreis koordiniert die Arbeit der Fachstelle. Für die Koordination wird mind. eine halbe Personalstelle bereitgestellt.

6. Die unter Ziffer 2 und 3 beschriebenen Aufgaben werden extern ausgeschrieben und vergeben mit einem Umfang von rd. 240.000 EUR.

7. Im Zuge der Einrichtung der Fachstelle ist auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang andere öffentliche Träger wie z.B. der LWV auf diesem Gebiet tätig sind bzw. künftig tätig werden.

Begründung:
Zur Begründung wird auf die Vorlage Nr. 1835-2018/DaDi und die darin gemachten Ausführungen Bezug genommen.
Die Notwendigkeit, von Wohnungslosigkeit Bedrohten sowie Langzeitwohnungslosen beratend und betreuend zur Seite zu stehen, wird hieraus sehr deutlich.
In einem ersten Schritt soll durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle zunächst von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen im Landkreis (z.B. in Folge einer Räumungsklage) Unterstützung angeboten werden.
Andere Kommunen in Deutschland haben auf die Situation ebenfalls reagiert und als freiwillige Leistung Fachstellen für Wohnungsnotfälle eingerichtet.
Es ist bedauerlich, dass vorhandene Unterstützungssysteme in diesem Aufgabenbereich nicht greifen und damit eine „Lücke“ hinterlassen, die nur auf freiwilliger Basis geschlossen werden kann. Dennoch sollte, wie in anderen sozialen Fragen auch, der Landkreis hier im Interesse seiner Einwohnerinnen und Einwohner tätig werden.