Bewertungsmatrizen zur hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung durch medizinische Versorgungszentren

Kreistagssitzung am 24.06.2019

 

 

Sehr geehrte Frau Wucherpfennig,

die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU bitten Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zur Vorlage 2211-2019/DaDi bei Aufruf des Tagesordnungspunktes der Kreistagssitzung am 24.6.2019 zu berücksichtigen.

Änderungsantrag

 1. Hausärztliche Versorgung


Ärztemangel, Versorgungssituation
2. Zeile, letzte Spalte wird wie folgt geändert:

„Aufgrund örtlicher Besonderheiten sind Ausnahmen in beide Richtungen möglich“.


Wettbewerb und Rolle der Kommune
1. Zeile, letzte Spalte wird wie folgt geändert:
„Sitz wurde mindestens einmal und ohne Bedingungen ausgeschrieben. Der Nachweis ist vorzulegen“.
2. Zeile, 1. Spalte wird wie folgt ergänzt:
„Kommune beantragt schriftlich die Gründung des MVZs beim Kreis, Beschluss des Parlamentes liegt vor“.
3.Zeile, 1. Spalte (neu):
„Die Kommune beteiligt sich mit einem Investitionskostenzuschuss an dem geplanten MVZ“.
Splittung der Punktzahl: hier 10
4. Zeile ,1.Spalte (Änderung der Punktzahl)
„Kommune weist mit Antragstellung nach, dass die ortsansässigen Niedergelassenen mit Gründung des MVZs mehrheitlich einverstanden sind“: 20 Punkte

Mehr als 55 von 100 Punkten sind für eine Neugründung erforderlich.

 

  1. Fachärztliche Versorgung

Wettbewerb
1. Zeile, letzte Spalte wird wie folgt geändert:
„Sitz wurde mindestens einmal und ohne Bedingungen ausgeschrieben. Der Nachweis ist vorzulegen“. 100% werden auch erreicht, wenn alternativer Bewerber eine Klinik oder eine Großpraxis mit mehr als 3 Kassenzulassungen ist.

 

In der Bewertungsmatrix für den Bereich der fachärztlichen Versorgung werden die Punktzahlen wie folgt geändert:

Wettbewerb 50 Punkte maximal.

Abgebender Arzt hat erfolglos Nachfolge nach einem freiberuflichen Arzt gesucht, der die Praxis innerhalb des Landkreises fortführt: 15 Punkte

Facharztsitz verbessert Wettbewerbsposition der Kreiskliniken: 20 Punkte

Alternative 1: Bei Planungsgebiet Landkreis Darmstadt-Dieburg: Bisherige Versorgung wird aufrechterhalten: 15 Punkte

Alternative 2: Bei landkreisübergreifendem Planungsgebiet: Facharztsitz würde bei Verkauf an Dritte aus dem Landkreis verlegt: 15 Punkte

Wirtschaftlichkeit 50 Punkte maximal
Businessplan weist in seiner Prognose mittelfristig ein ausgeglichenes Ergebnis aus:

40 Punkte

Kaufpreis -= Ergebnis der Praxisbewertung + marktübliches Niveau: 10 Punkte

Begründung: erfolgt mündlich