Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Landkreis Darmstadt-Dieburg und Auswirkungen möglicher bundesgesetzlicher Änderungen

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung zur Sicherung der Lebensqualität von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen, keinen ausreichenden oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Er dient damit ausdrücklich nicht der Entlastung unterhaltspflichtiger Elternteile, sondern dem Schutz von Kindern und der Stabilisierung von Alleinerziehenden in einer ohnehin häufig belasteten Lebenssituation. Nach Darstellung des zuständigen Bundesministeriums soll die Leistung die besondere Situation von Alleinerziehenden erleichtern. Ist der andere Elternteil leistungsfähig, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück.

Vor dem Hintergrund der aktuellen bundespolitischen Debatte über einen „effizienteren Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ und möglicher Einschnitte im Bereich des Unterhaltsvorschusses fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine fachliche und kommunalpolitische Einordnung. In der öffentlichen Debatte stehen unter anderem Vorschläge zur Rücknahme der Reform von 2017, zur Wiedereinführung einer Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von zwölf Jahren sowie eine Begrenzung der maximalen Bezugsdauer im Raum. Diese Punkte sind inzwischen auch Gegenstand parlamentarischer Befassung auf Bundesebene.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dabei zentral: Nicht Alleinerziehende und ihre Kinder dürfen zum Problem erklärt werden. Vielmehr muss geklärt werden, wie Kinder zuverlässig abgesichert, Alleinerziehende entlastet und zugleich leistungsfähige, aber säumige Unterhaltspflichtige wirksamer in Anspruch genommen werden können. Auch für den Landkreis Darmstadt-Dieburg stellen sich damit Fragen nach Fallzahlen, finanziellen Auswirkungen, Rückgriffmöglichkeiten, Verwaltungsaufwand und möglichen Folgewirkungen, wenn Leistungen eingeschränkt würden.

Der Bund veröffentlicht hierzu Daten zu Ausgaben, Einnahmen und Rückgriffquoten im Unterhaltsvorschussgesetz. Für eine kommunalpolitische Bewertung ist jedoch entscheidend, wie sich die Situation konkret im Landkreis Darmstadt-Dieburg darstellt.

Der Kreisausschuss wird daher um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie hoch waren die Auszahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Landkreis Darmstadt-Dieburg in den vergangenen fünf Jahren?
    (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
  2. Wie viele Kinder bzw. Alleinerziehende haben im Landkreis Darmstadt-Dieburg in den vergangenen fünf Jahren Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten?
    (Bitte nach Jahren sowie, soweit möglich, nach Altersgruppen der Kinder aufschlüsseln.)
  3. Wie haben sich die Fallzahlen im Fachgebiet Unterhaltsvorschuss in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
    Bitte nach Jahren aufschlüsseln und insbesondere darstellen:
    a. Zahl der Neuanträge
    b. Zahl der laufenden Leistungsfälle
    c. Zahl der Fälle, in denen Rückgriff gegenüber Unterhaltspflichtigen geltend gemacht wurde
  4. In welcher Höhe konnten in den vergangenen fünf Jahren Zahlungen von Unterhaltspflichtigen zurückgeführt bzw. eingetrieben werden?
    (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
  5. Wie hoch war die Rückgriffquote in den vergangenen fünf Jahren?
    (Bitte nach Jahren aufschlüsseln und darstellen, wie der Landkreis Darmstadt-Dieburg die Rückgriffquote definiert und berechnet, insbesondere ob sie sich auf die Höhe der zurückgeführten Mittel im Verhältnis zu den Auszahlungen oder auf die Zahl erfolgreicher Rückgrifffälle bezieht.)
  6. Welche Hindernisse bestehen aus Sicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg bei der Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Elternteile?
    Bitte insbesondere eingehen auf:
    a. rechtliche Hindernissepraktische VollstreckungsproblemeErmittlung von Wohnort, Einkommen und LeistungsfähigkeitAuslandsbezügepersonelle Ausstattung
    b. Datenaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  7. Welche Verfahren oder rechtlichen Rahmenbedingungen sollten aus Sicht des Landkreises vereinfacht oder verbessert werden, um leistungsfähige, aber säumige Unterhaltspflichtige wirksamer und schneller in Anspruch nehmen zu können?
    Dabei bitten wir ausdrücklich um Darstellung, welche Verbesserungen möglich wären, ohne Alleinerziehende und Kinder zusätzlich zu belasten.
  8. Wie bewertet der Kreisausschuss mögliche bundesgesetzliche Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss, insbesondere eine Wiedereinführung einer Altersgrenze von zwölf Jahren oder eine Begrenzung der maximalen Bezugsdauer, aus Sicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg?
  9. Wie viele Kinder und Alleinerziehende im Landkreis Darmstadt-Dieburg wären nach Einschätzung des Kreisausschusses von einer Einschränkung des Unterhaltsvorschusses für Kinder ab zwölf Jahren betroffen?
    Falls keine belastbaren Zahlen vorliegen, bitten wir um eine fachliche Einschätzung auf Grundlage der vorhandenen Fallstruktur.
  10. Welche Folgewirkungen wären bei einer Kürzung oder einem Wegfall des Unterhaltsvorschusses für Kinder ab zwölf Jahren zu erwarten?
    Bitte insbesondere darstellen:
    a. mögliche Auswirkungen auf Alleinerziehende und Kinder
    b. mögliche Verlagerungen in andere Sozialleistungssysteme
    c. mögliche Auswirkungen auf Jugendhilfe, Jobcenter, Sozialverwaltung und Beratungsbedarf
    d. mögliche finanzielle oder organisatorische Folgen für den Landkreis
  11. Wie stellt sich die Finanzierung des Unterhaltsvorschusses dar?
    Bitte darstellen:
    a. welche Anteile Bund, Land und Landkreis tragen
    b. welcher Anteil der Rückgriffeinnahmen beim Landkreis verbleibt
    c. ob und in welchem Umfang der Landkreis die Höhe seines Finanzierungsanteils beeinflussen kann
  12. Wie hat sich der Personalaufwand im Fachgebiet Unterhaltsvorschuss in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
    Bitte darstellen:
    a. Stellenumfang/Vollzeitäquivalente
    b. Entwicklung von Fallzahlen und Auszahlungsvolumen je Stelle
    c. ob der gestiegene Aufwand aus Sicht des Kreisausschusses personell auskömmlich abgebildet ist
    d. ob es für steigende Fallzahlen, steigende Auszahlungen und steigenden Rückgriffsaufwand einen finanziellen oder personellen Ausgleich gibt
  13. Welche Maßnahmen ergreift der Landkreis Darmstadt-Dieburg bereits, um Alleinerziehende gut zu beraten, Kinder abzusichern und zugleich Rückgriffmöglichkeiten gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen konsequent zu nutzen?