Niederlegung Ehrenamt Ombudsstelle

KT Sitzung, 27.09.2021

Christian Grunwald, Fraktionsvorsitzender Fraktion Bü90/Die GRÜNEN im Kreistag

Vorlage – Nr. 0240-2021/DaDi

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Sandra Kemper hatte ihre ehrenamtliche Arbeit als Ombudsfrau im Pandemiejahr 2020 trotz widriger Bedingungen aufgenommen. Sie sollte Ratsuchenden als neutraler Part zur Verfügung stehen, um im Bereich des SGB II und der KfB klärend und / oder vermittelnd zu helfen.

Für ihre Arbeit und ehrenamtliches Engagement bedanken wir uns herzlich bei ihr. Wir können ihre Entscheidung voll und ganz nachvollziehen. Sandra Kemper ist seit dieser Wahlperiode in der ehrenamtlichen Funktion als Kreisausschussmitglied tätig.

Nicht nachvollziehen können wir die Entscheidung des Kreisausschusses, dass diese Ombudsstelle, also die der gleichberechtigten ehrenamtlichen Ombudsfrau (Zit.: 3025-2020/DaDi) nicht neu besetzt wird. Es wurde nicht mal der Versuch unternommen eine Nachfolgerin zu suchen.

Wir hatten uns in der letzten Wahlperiode mit dem Kreisausschuss darauf verständigt, dass die Ombudsstelle verstärkt wird und zwar paritätisch – also mit einer Frau und einem Mann besetzt werden sollte.

Wir kritisieren an dieser Stelle ausdrücklich, dass der Kreisausschuss die ehrenamtliche Stelle der Ombudsfrau bewusst abbaut, zurücknimmt und somit gegen Grundsätze der Geschlechtergerechtigkeit verstößt. Es wird nicht einmal der Versuch unternommen, neue Bewerberinnen für diese Stelle zu finden.

Abschließend möchte ich meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass es sich hier nur um eine Kenntnisnahme für die Kreistagsmitglieder handelt.

Die Qualität der Beschlusslage ist eine grundsätzliche, konzeptionelle und personelle Veränderung der Ombudsstelle. Ergo hätte der Kreistag entscheiden müssen. Da es sich um eine Reduzierung der Ombudsstelle um eine Person, somit um eine 50% Einschränkung der ehrenamtlichen Leistungsfähigkeit gegenüber und für Ratsuchenden handelt, zumal so auch keine Vertretungsregelung mehr bei Urlaub und Krankheit möglich ist und dies alles bei zeitgleicher Missachtung der Grundsätze der Gleichstellung von Mann und Frau.

Was sagt eigentlich die Frauenkommission zu dem letzten Punkt? Wurde diese befragt? Setzte sich die Verwaltung nicht mehr konsequent für die Gleichstellungsprinzipien ein?

Ist das verantwortliches Verwaltungshandeln?

Sind das die Signale die eine rot-schwarze Verwaltung verantwortlich aussenden möchte?