Neue Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege

KT Sitzung, 14.12.2020

Christian Grunwald

Änderungstrag CDU, Änderungsantrag SPD, GRÜNE, FDP

Sehr geehrte Frau Vorsitzende.

werte Kolleginnen und Kollegen.

Die Kindertagespflegestellen sind zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruches auf U- Drei- Betreuung eine wichtige komplementäre Säule: Sie decken die Lücken ab, die es in der Versorgung mit Krippen- und Kitaplätzen in Städten und Gemeinden gibt. Sie betreuen in Randzeiten. Sie sind Institution frühkindlicher Erziehung und Bildung. Sie springen kurzfristig ein, wenn Eltern keinen Krippenplatz bekommen. Sie ersparen dem Landkreis als Jugendhilfeträger im Zweifel eine Klage der Eltern auf Erfüllung des Betreuungsanspruches.

Deswegen: Tagesmütter- und väter haben ein Anrecht auf

eine faire Bezahlung, Deckung ihrer Unkosten und müssen Angebote der Fortbildung bekommen. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen sie angemessen gefördert werden. Und wir müssen Anreize schaffen, dass neue Kindertagespflegestellen entstehen und dass die Pflegepersonen auch Kinder aus Darmstadt-Dieburg betreuen.

Die vorliegende Satzung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie bringt den Tageseltern bessere finanzielle Rahmenbedingungen. Den Eltern geringere Beiträge. Die Satzung organisiert die Qualitätsstandards neu unter Zuhilfenahme des Bundesprogramms „ProKindertagespflege“. Die Essensbeiträge wurden zuletzt noch angepasst. Die einzelnen Verbesserungen begrüßt die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen auch ausdrücklich. Das ist so auch im Brief der Regionalgruppe Darmstadt-Dieburg zu lesen.

Die CDU wünscht nun in Reaktion auf das Schreiben eine Neuverhandlung und Vertagung bzw. Rückverweis in den Ausschuss bis zum 05.02.2021.

Ihrem Antrag wohnen unseres Erachtens zwei handwerkliche Fehler inne:

1.) Zum Erhalt der Fördergelder aus dem Bundesprogramm muss die Satzung zum 1.1.2021 wirksam werden. Zahlungen sind blockiert. Das ist ein Sachzwang!

2.) Der Jugendhilfeausschuss und sein Unterausschuss Kinderbetreuung würden mit Ihrem Prozess-Vorschlag übergangen. Das entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen!

Doch genau hier, im JHA und im Unterausschuss Kinderbetreuung, muss die Beteiligung der Träger der Jugendhilfe stattfinden. Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass 2/5 der Stimmberechtigten die Vertreter*innen der freien Träger der Jugendhilfe sein müssen. Die Regionalgruppe, die sich im Zuge der Pandemie gebildet hat, gehört genau hierhin und muss entsprechend vertreten sein. Und genau hier, im Jugendhilfeausschuss und seinen Gremien muss auf Augenhöhe geschaut und verhandelt werden, ob die Satzung funktioniert, wo sie blinde Flecken und wo sie Nachbesserungsbedarfe hat. Auch Bürokratismus darf die Pflegepersonen nicht über Gebühr belasten.

Deswegen schlägt die Koalition wie im GGSA  angekündigt vor, dass die Satzung evaluiert werden muss. Mit der Neukonstituierung des Jugendhilfeausschusses bekommt die Verwaltung den Auftrag, den Prozess dieser Evaluation unmittelbar zu beginnen. Als Kreistagsabgeordnete sind wir in der Pflicht diesen Prozess zwischen Verwaltung und Vertreter*innen der Kindertagespflege verantwortlich zu kontrollieren und zu gestalten.

 

 

 

 

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Zusatz:

 

Ich hoffe hiermit einen kompromissfähigen und verantwortlichen Kommunikationsprozess unter Einbindung des Trägers skizziert und koalitionsseitig vorgeschlagen zu haben, dem Sie eine Zustimmung erteilen können.