Beschlussvorschlag
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt,
- für die landkreiseigenen Flächen sowie Flächen von landkreiseigenen Unternehmen ein Nachtfahrverbot für automatisierte Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren anzuordnen,
- im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises gemeinsam mit den Kommunen verstärkt für einen freiwilligen Verzicht des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern zu werben sowie
- in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Tierschutzbeirat und den Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg den Erlass einer Allgemeinverfügung gem. § 3 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und § 4 Satz 1 Nr. 5 BArtSchV für ein Nachtfahrverbot von Mährobotern im Landkreisgebiet zu prüfen und ggf. zu erlassen.
Begründung:
Der westeuropäische Igel steht seit 2020 als potenziell gefährdet auf der Vorwarnliste der Roten Liste der bedrohten Arten. Bei anhaltendem Bestandsrückgang könnten Igel in Deutschland bald vom Aussterben bedroht sein. Neben Ursachen wie dem Straßenverkehr und dem massiven Insektenrückgang stellen automatisch betriebene Mähroboter zur Rasenpflege in Gärten eine zusätzliche Bedrohung für Igel dar.
Naturschutzorganisationen weisen darauf hin, dass nicht nur Igel, sondern auch Amphibien, Lurche, Blindschleichen und Schlagen von Mährobotern bedroht sind.
Verschiedene Studien zeigen, dass Mähroboter trotz eingebauter Kamera und Sensoren Igel und andere Kleintiere in den meisten Fällen nicht zuverlässig in allen Situationen erkennen und damit den Tieren nicht ausweichen.
Die Geräte können den Tieren mit ihren Klingen schwere bis tödliche Verletzungen zufügen. Da Igel bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen, sind sie dieser Gefährdung schutzlos ausgeliefert. Andere Kleintiere erkennen die Gefahr nicht oder sind schlicht zu langsam.
Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) und Auffangstationen berichten von steigenden Zahlen schwer verletzter Igel mit Schnittwunden, die von Mährobotern verursacht wurden und häufig zum Tod der Tiere führen. In einigen Fällen mussten Igelschutzeinrichtungen sogar wegen ausgeschöpfter Kapazitäten einen Aufnahmestopp für zu pflegende Igel verhängen. (https://tiermedizin.thieme.de/aktuelles/vet-news/detail/standardisierte-igel-sicherheitstest-fuer-maehroboter-1226)
Igel (als auch Amphibien und Lurche) sind besonders in der Dämmerung und in der Nacht aktiv. Daher fordern Umwelt- und Tierschutzverbände wie auch der Deutsche Städtetag ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. https://www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2026/igelschutz-staedtetag-fordert-nachtfahrverbot-maehroboter
Eine hessen- oder gar bundesweite Regelung existiert noch nicht. Jedoch haben mittlerweile mehrere hessische Kommunen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, so auch der Nachbarlandkreis Bergstraße. https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/pressemitteilungen/pressemitteilungen-jahrgang-2026/179-naechtliches-fahrverbot-maehroboter/
Die Kreistierschutzbeauftragte weist in ihrem Igel-Steckbrief bereits auf die Problematik hin, s. hier
https://www.ladadi.de/medien/pdfs/kreistierschutzbeauftragte/dos-donts-igel.pdf?cid=brn.
„Kein Einsatz von Mährobotern ohne geeignete Schutzvorrichtung, nicht in der Dämmerung oder nachts“. Allerdings haben Untersuchungen gezeigt, dass aktuell auch viele Schutzvorrichtungen an den Mährobotern die Igel nicht ausreichend vor Verletzungen schützen.