Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (mit SPD und FDP?)
Betr.: Einrichtung eines Kreisarchivs
Der Kreistag möge beschließen:
Im Jahr 2017 sind die wesentlichen Maßnahmen zur Einrichtung eines Kreisarchivs durchzuführen. Zu diesem Zweck sind u.a. die notwendigen personellen und finanziellen Voraussetzungen im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen.
Um den personellen Bedarf und die Dimension eines professionell geleiteten Kreisarchivs festzustellen, ist zunächst ein auf zwei Jahre begrenztes Projekt einzurichten, an dessen Ende die Festanstellung einer Kreisarchivarin/eines Kreisarchivars stehen sollte.
In der Produktgruppe 1.04.07 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) oder in einer neu zu bildenden Produktgruppe 1.04.08 (Kreisarchiv) ist deshalb ein Betrag in Höhe von 60.000,- € bereitzustellen, der als Projektmittel verwendet werden soll.
Die Einbeziehung von bzw. die Zusammenarbeit mit Personen und Institutionen, die seither im Landkreis ehrenamtlich in der Archivpflege tätig sind, soll dabei gewährleistet sein.
Begründung:
Die Einrichtung eines Kreisarchivs unter der Leitung einer Kreisarchivarin/eines Kreisarchivars zählt nach§ 19 des Hessischen Archivgesetzes vom 26. November 2012 (GVBl. 2012, S. 458) zu den Pflichtaufgaben der Landkreise. Danach hat der Landkreis im Rahmen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Satzung die Archivierung seiner Unterlagen (Akten und Dateien) je nach Archivwürdigkeit zur dauernden Aufbewahrung zu regeln. Eine solche Regelung ist in vielen anderen hessischen Landkreisen bereits erfolgt, so im Hochtaunuskreis mit Archivsatzung vom 16. Februar 2009. Eine hessische Musterarchivsatzung findet sich unter: https://archivberatung.hessen.de/sites/archivberatung.hessen.de/files/content-downloads/Muster-Archivsatzung_Archivberatung_Stand_2014-01.pdf]
Die Einrichtung eines solchen Kreisarchivs ist seit einigen Jahren auch für den Landkreis Darmstadt-Dieburg geplant. Die Einrichtung einer derartigen Lagerstätte historischer macht jedoch nur Sinn, wenn sie von einer fachlich qualifizierten Kraft, betreut wird. Da in einem solchen Archiv die Überlieferung des Landkreises einschließlich der beiden Altkreise Darmstadt und Dieburg durch Auswahl der Akten und Urkunden von bleibendem historischen Wert gebildet wird, können zugleich die in der Verwaltung nicht mehr benötigten Altakten unter Einhaltung gewisser Fristen vernichtet werden. Damit kann ein Kreisarchiv auch zur Raumersparnis in der Kreisverwaltung beitragen
Die Leitung von Kreisarchiven in Hessen, wie sie auch für ein solches Archiv in unserem Landreis Darmstadt-Dieburg zu erstreben ist, ist allgemein mit Facharchivaren bzw. –Archivarinnen des Gehobenen Dienstes zu besetzen.
Zu den Aufgaben eines Kreisarchivs zählt insbesondere die Rechtssicherung, die Wahrung und Zugänglichkeit des reichen kulturellen Erbes der Kreisüberlieferung und die Funktion als Dienstleister für die Kreisverwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger. Zu den Aufgaben eines Kreisarchivars/einer Kreisarchivarin zählen in diesem Rahmen üblicherweise:
- Konzeption und Aufbau eines Kreisarchivs
- Kontaktpflege zu den Registraturbildnern, Beratung der abgebenden Stellen bei der analogen und digitalen Schriftgutverwaltung (z.B. bei der Einführung und Weiterentwicklung elektronischer Fach- und Dokumentenmanagementverfahren)
- Betreuung des Kreisarchivs und seiner Bestände
- Überlieferungsbildung für den Landkreis: Bewertung,
- Übernahme und Erschließung des bei den Dienststellen der Kreisverwaltung, den Einrichtungen in Trägerschaft des Kreises und den kreiseigenen Unternehmen anfallenden analogen und digitalen Unterlagen
- Aufbau ergänzender Sammlungen zur Kreisgeschichte (nichtamtliches Schriftgut)
- Maßnahmen zur fachgerechten Lagerung, Verpackung, dauerhaften Aufbewahrung und Erhaltung des Archivguts (Bestandserhaltung)
- Erteilung von Auskünften aus Archivgut, Beantwortung von Anfragen und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie von Nutzerinnen und Nutzern
- Öffentlichkeitsarbeit und historische Bildungsarbeit (redaktionelle Betreuung des Internetauftritts des Archivs, Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen, Durchführung von Archivführungen, Erstellung von Publikationen)
- Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Archivpflege (archivfachliche Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Betreuung der Stadt- und Gemeindearchive ohne eigenständige Archivverwaltung, sofern die kreisangehörigen Gemeinden diese Aufgabe dem Kreis übertragen wollen).