Antrag im Kreistag am 05.02.2024
Vergabestopp für Planungen zum Ausbau von B38 und B45 – keine Vorfinanzierung von freiwilligen Leistungen ohne Teilzahlungen
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt Dieburg wird beauftragt, mit dem Land Hessen eine Vereinbarung zur Leistung von Teilzahlungen für bereits erbrachte Planungsleistungen zum Ausbau von B 38 und B 45 zu treffen.
Bis zur Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung erfolgt keine Neubeauftragung von Gutachten und Planungsleistungen zum Ausbau von B 38 und B 45.
Begründung:
Die Vorfinanzierung der Planungen zum Ausbau von B 38 und B 45 ist eine rein freiwillige
Leistung des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Angesichts der Haushaltslage ist eine Vorfinanzierung mit Rückzahlungen in unbekannter Höhe zu einem unbekannten Zeitpunkt nicht vertretbar.
Hinzukommt, dass der ÖPNV gleichzeitig von Kürzungen betroffen ist.
Ergänzung:
Nach der Einsichtnahme in die Verträge haben wir den Antrag im zuständigen Ausschuss zurückgezogen, weil unsere Forderung – keine Vorfinanzierung – erfüllt wird:
§ 7 Zahlungspflicht und Abrechnung
Der Landkreis stellt die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Rechnungen der Fachbüros fest und begleicht diese. Das Land erstattet die Ausgaben entsprechend § 6.
Hierzu legt der Landkreis der Straßenbauverwaltung eine Rechnung (inkl. der Verwaltungspauschale) zur Anweisung vor, die die Straßenbauverwaltung innerhalb von 4 Wochen begleicht.
S. auch hier: Koordinierung von Planungsleistungen für Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Dies ändert nichts an unserer weiterhin ablehnenden Haltung gegenüber beiden Ausbauprojekten.