Pakt für den Nachmittag, Finanzieller Ausgleich für Betreuungsangebote

Renate Battenberg

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herrn,

Der von der schwarz-grünen Landesregierung initiierte Pakt für den Nachmittag ist eine gute und wichtige Einrichtung, die zugleich einen großen Schritt hin zur von uns erstrebten Ganztagsschule bedeutet. Vor­aussetzung für ein Gelingen ist, dass die betroffenen Kinder gut betreut wer­den, die personelle und räumli­che Ausstattung, die pädagogischen und sozial­pädagogische Angebote – kurz­um: die multiprofessionelle Zusammenarbeit und die Standards auf einem gu­ten Niveau sind.  Und wenn dies so ist, muss es auch finanziert werden. Wir als Grüne Fraktion begrüßen ausdrücklich die Mög­lichkeit der Umsetzung des Pak­tes  für den Nachmittag dieses Jahr an 15 neue Schulen des Landkreises.

Ziel ist, Schülerinnen und Schüler schrittweise zur Ganztagsschule zu führen. Die Entwicklung im Landkreis wird von der Beigeordneten Frau Dr. Sauer be­gleitet, die uns dankenswerter Weise regelmäßig über Fortschritte und Erfolge berichtet. Da die Berichte jedem Abgeordneten vorliegen, kann ich davon aus­gehen, dass jeder und jede ausreichend informiert ist und ich die Einzelheiten nicht wiederholen muss. Gewiss haben Sie auch  das diesem Top beigefügte „Rahmenkonzept zur Gestaltung des Projektes Pakt für den Nachmittag“  auf­merksam studiert, denn darin sind wichtige Informationen zu Ausgestaltung, zu Organisation, zu den Personalausstattungsstandards, zur Ferienbetreuung und natürlich zur Finanzierung enthalten. Deutlich wurde für mich, dass das Ganze ein hochkomplexes Gebilde ist, und es daher richtig und wichtig ist, genau ab­zuklären und schriftlich zu fixieren, was in guter Zusammenarbeit zwischen  den beteiligten Schulen, den Kommunen, der Betreuungs-gGmbH und dem Staatli­chen Schulamt passiert und wer was macht.

Nun hat die von uns gewünschte Ausweitung der Angebote in den Schulen als Pakt für den Nachmittag, in Richtung Pakt für den Ganztag, auch eine beträcht­li­­che finanzielle Dimension: Die Kosten steigen für unseren Kreishaushalt und alles muss natürlich auch organisatorisch bewältigt werden. Die  Einnahme­seite schwächelt für diese gute, zukunftsweisende Entwicklung,  die finanzielle Bela­stung für den Landkreis steigt drastisch. Um die Kosten einigermaßen abzufe­dern, müssen die Elternbeiträ­ge an­ge­hoben werden. Dies ist momentan  sehr moderat vorgesehen:  In der Zeit von 7:30- 14:30 von 50,-€  um 10 € auf jetzt 60 €.  Der Beitrag von 7:30- 17:30  beträgt 130,-€. Kostendeckend ist das bei dieser Anhebung bei Weitem nicht. Insofern erscheint es notwendig, dass der Landkreis seine Kostenbeteiligung gem. den Vorlagen zu TOP 15 anpasst.

Was nun den in TOP 16 angesprochenen finanziellen Ausgleich für Einnahme­ausfälle durch die Schließung oder Einschränkung von Betreuungsangeboten betrifft, so erscheint es uns sinnvoll und richtig, dass auf die Erhebung von El­ernbeiträgen für  das Betreuungsangebot verzichtet wird, wenn wegen der Co­rona-Pandemie in den Monaten Mai bis Juli keine Betreuung hat stattfinden können. Was aber nicht übersehen werden darf, ist die für den gleichen Zeit­raum angebotene Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Tätigkeitsbe­rei­chen. Ursprünglich war vorgesehen, dass auch hier auf Gebühren verzichtet wird, da die Einnahmen daraus aufs Ganze gesehen relativ unerheblich sind und der Verwaltungsaufwand zu deren Erhebung beträchtlich ist. Man sollte aber bedenken, dass durch die Ausweitung der systemrelevanten Bereiche auch die Zahl der Notbetreuungen steigt. Hinzu kommt, dass durch eine Ge­bührenbefreiung bei Notbetreuung Eltern der Paktschulen gegenüber den El­tern von Kindern in KiTas bevorzugt würden. Dies Gerechtigkeitsproblem wür­de eine fatale Signalwirkung haben, etwa in die Richtung: Der Landkreis prasst mit seinen knappen Finanzen, während die Gemeinden sparen. Deshalb haben wir einen Ergänzungsantrag dazu gestellt, für den wir um Zustimmung bitten.

Dem Antrag der Fraktion der Linken zu TOP 32, für die Kinder, die Grundsiche­rungsleistungen beziehen, eine Gebührenbefreiung für den Pakt für den Nach­mittag zu prüfen, erscheint uns hingegen sinnvoll. Nach Auskunft der zuständi­gen Dezernentin Frau Lück ist mit der Prüfung bereits begonnen worden. Ich denke, es wird vor allem darum gehen, wie eine solche kostenlose Betreuung umgesetzt und im Haushalt abgesichert werden kann.

Auch der im zweiten Punkt des Antrags gemachte Vorschlag, zu prüfen, inwie­weit ein Geschwisterrabatt bei kinderreichen Familien gewährt werden kann, erscheint uns sinnvoll. Nach Auskunft der zuständigen Dezernenten Frau Dr. Sauer wurde dieser Vorschlag jedoch schon jetzt in das unter TOP 15 vorgeleg­te Rahmenkonzept übernommen. Damit hat sich dieser Punkt erledigt.

Die grüne Fraktion bittet deshalb darum, allen Vorlagen einschließlich des Ergänzungsantrags der Koalition zuzustimmen, ausgenommen des erledigten Antragsteils der Vorlage 3172.