Mindeststandards für Geflüchtetenunterkünfte im LaDaDi

Redebeitrag zur Kreistagssitzung am 13.02.2023
Von Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die GRÜNEN
(Es gilt das gesprochene Wort.)

zu TOP 16: 2386-2023/DaDi Mindeststandards für Geflüchtetenunterkünfte im Landkreis Darmstadt-Dieburg, Antrag Abg. Bischoff

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich ist auch die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN der Überzeugung, dass allen Geflüchteten eine menschenwürdige Unterkunft ohne gesundheitliche Beeinträchtigung im Landkreis zuteilwerden soll. Nicht zuletzt deshalb hat sich unsere Fraktion bereits in der Wahlperiode 2011-2016 dafür eingesetzt, dass der Landkreis Mindeststandards und ein Konzept für die Unterbringung und Integration definiert und im Kreistag beschließt. Leider ist dies zwar erarbeitet worden aber nicht zur Abstimmung gekommen. Wir möchten anregen, dass die Konzeptentwicklung wieder aufgegriffen wird.

Verschiedene Mitglieder in unserer Fraktion setzten sich ehrenamtlich und/oder hauptamtlich seit Jahren für ein gutes Leben und die Teilhabe von Geflüchteten in unserem Landkreis ein. Dies ist uns ein sehr wichtiges Anliegen aus humanitären Gründen und weil diese Menschen eine wertvolle Vielfalt in unsere Gesellschaft bringen und die Wirtschaft unterstützen, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Wir bekommen in jedem Ausschuss für Gleichstellung und Soziales berichtet, welche Anstrengungen derzeit in der Verwaltung geleistet werden müssen, um den Geflüchteten, die dem Landkreis wöchentlich zugewiesen werden, ein Bett und ein Dach über dem Kopf sowie eine Mindestausstattung zukommen zu lassen.

Einige Punkte des Antrages sind dabei bereits Standard, z. B. dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete nicht in Gemeinschaftseinrichtungen sondern in Einrichtungen der Jugendhilfe versorgt werden. Anderen Forderungen aus der Vorlage kann jedoch derzeit aus verschiedensten Gründen nicht nachgekommen werden, sie sind einfach unrealistisch. 

Z.B. dürften die vielen anerkannten Personen dann nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften leben. Das würde die Menschen sogar in die Obdachlosigkeit treiben und die Kommunen vor unlösbare Herausforderungen stellen.

Wir werden den Antrag ablehnen, weil er nicht umsetzbar ist. Damit sagen wir allerdings auch nicht, dass wir mit der Unterbringung und sozialen Betreuung der Geflüchteten im Landkreis, wie sie derzeit praktiziert wird, allseits zufrieden sind. Es ist uns klar, dass es noch viel Verbesserungsbedarf gibt und darauf werden wir auch weiterhin auf verschiedenen Ebenen hinweisen.