Evaluation und Überprüfung Haushaltssicherungskonzept

Redebeitrag zur Kreistagssitzung am 27.03.2023
Von Christian Grunwald, Fraktionsvorsitzender in Doppelspitze, Bündnis 90/Die GRÜNEN (Es gilt das gesprochene Wort.)

zu TOP 18: Vorlage 2576-2023/DaDi
Antrag Grüne, FDP, FW UWG: Evaluation und Überprüfung Haushaltssicherungskonzept

TOP 18.1:
Vorlage 2695-2023/DaDi
Änderungsantrag SPD, CDU
TOP 18.2: Verwaltungsvorlage aktual. MittelfristKASH

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
werte Kolleg*innen,

den Tagesordnungspunkt „Haushaltskonsolidierung“ im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) mit dem Satz zu quittieren: „Es liegt kein Bericht der Verwaltung vor“, wird der prekären Finanzsituation nicht gerecht. Die Schlafwagenpolitik im HFA muss ein Ende haben: Dem Haushaltskonsolidierungsprozess muss höchste Bedeutung zugemessen werden, da die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und seiner ihn tragenden Kommunen erheblich eingeschränkt ist.

Seit September 2021 geben wir im HFA wiederholt zu Protokoll, dass zur Haushaltskonsolidierung (HSK) berichtet werden soll. Im Februar 2023 gab sogar CDU-Kreistagsabgeordneter Helfmann Gleiches zu Protokoll.
Konsequenz im HFA im März: Nichts und wieder der Satz: Es gibt keinen Bericht.

Diese Verweigerung erzeugt Misstrauen in der kommunalen Familie. Es bedient den Vorwurf der Intransparenz, wenn Beratungsgrundlagen nicht offengelegt werden.

Nach dem Haushaltsbeschluss 2023 - ist vor dem Haushaltbeschluss 2024: Wir müssen jetzt – und nicht erst wieder kurz vor der nächsten Haushalt-Beschlussfassung in den kommunalen Dialog treten und nach den besten Lösungen suchen.

Mit unseren beiden sehr konkreten haushaltpolitischen Anträgen reichen wir der GroKo erneut die Hand: Wir fordern für jede HFA-Sitzung den Stand der Umsetzung, das Ergebnis und die Wirksamkeit jeder Maßnahme des Haushaltssicherungskonzepts 2022 und 2023 darzustellen und zu bewerten.

Im Gegenzug bieten Sie uns mit den vierteljährlichen Berichten gemäß § 28 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) an, dass die Maßnahmen des HSK zum Haushaltsvollzug dargestellt werden.

Halten wir fest: Die Opposition macht die richtigen Anträge, zu der die Landkreis-Regierung von sich aus nicht die Kraft hat. Im parlamentarischen Prozess wird die GroKo gezwungen sich der inhaltlich berechtigten Oppositionsanträge anzunehmen. Das zeigt, unsere kommunale Demokratie funktioniert. Das ist vielleicht die gute Nachricht des Tages.

Allerdings sind wir gebrannte Kinder und misstrauisch. Wir prüfen Ihr Angebot auf Heller und Pfennig: Ich weise darauf hin, dass mit dem von Ihnen formulierten Beschlussvorschlag „vierteljährliche Berichterstattung zum Haushaltsvollzug“ davon auszugehen ist, dass wir erst einen Bericht gemäß §28 GemHVO erhalten, wenn der Haushalt vollzogen wird, d. h. wenn die Haushaltssatzung bekanntgemacht wurde, nach der Genehmigung durch den RP.

Während der davorliegenden „haushaltslosen Zeit“, in der wir noch eine Weile stecken werden (gem. § 52 Abs. 1 HKO, § 99 Abs. 1 HGO) gibt es keinen Haushaltsvollzug und daher wird die Berichtspflicht (nach § 28 GemHVO) auch nicht ausgelöst!

Wenn dem nicht so ist und auch Sie im nächsten HFA zum HSK einen Bericht haben wollen, dann geben Sie den Vertrauensbeweis: Deswegen stelle ich für FW/UWG, FDP und unsere Fraktion einen Änderungsantrag zum GroKo Änderungsantrag, das Wort „zum Haushaltsvollzug“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.

Änderungsantrag der Fraktionen FDP, FW/UWG und Bündnis 90/Die Grünen zum Änderungsantrag 18.1.

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beauftragt, mit vierteljährlichen Berichten dem Haupt- und Finanzausschusses des Kreistags DaDi den Stand der Umsetzung, das Ergebnis und die Wirksamkeit der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2022/2023 darzustellen und zu bewerten.