(F.Battenberg)
Sehr geehrte Frau Kreistagsvorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Sieht man von den aufwändigen Maßnahmen der Kreistagsverwaltung zur Verhinderung der fortbestehenden Infektionsgefahr ab, so ist in der politischen Arbeit unseres Kreistags fast wieder Normalität eingekehrt. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich unserer Kreistagsvorsitzenden Frau Wucherpfennig und ihrem Team dafür danken, dass unter schwierigen Umständen und unter hohem Zeitdruck eine Präsenzsitzung des Kreistags ebenso wie der vorbereitenden Ausschüsse ermöglicht werden konnte.
Warum dann noch unter diesen Umständen überhaupt ein Eilentscheidungsausschuss? Sollte man nicht lieber darauf vertrauen, dass nun auch im politischen Leben wieder die gewählten demokratischen Organe ihre Entscheidungen treffen, und zwar unbeeinträchtigt durch womöglich nichtöffentlich getroffene Vorentscheidungen eines Ausschusses?
Ich denke, wir tuen gut daran, auch für den Fall Vorsorge zu treffen, dass eine weitere Infektionswelle unser Land trifft, auch wenn wir hoffen, dass dieser Fall nicht eintreten wird. Ohne dass damit der Kreistag zu einer eigens zu diesem TOP einberufenen Sitzung zusammentreten muss, könnte an dessen Stelle aufgrund unseres Vorratsbeschlusses ein Sonderausschuss gebildet werden, den einzuberufen unter dem Bedingungen einer Pandemie kein Problem verursachen sollte. Die Alternative, dem HFA als bereits bestehendem Ausschuss die Rolle eines Ersatzparlaments zuzuweisen, ist bekanntlich bereits durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 27. Mai verbaut worden, da nicht ohne Grund damit die Rechte einer unserer Fraktionen verletzt worden wären.
Mit der vorsorglichen Bildung eines solchen Eilentscheidungsausschusses betreten wir weitgehend juristisches Neuland. An sich ist die Bildung eines Sonderausschusses neben den schon bestehenden Ausschüssen des Kreistags gem. § 33 HKO auch nach bisherigem Recht jederzeit möglich. Für diesen gilt, dass er ebenso wie der Kreistag grundsätzlich öffentlich tagt. Der Unterschied zu den gängigen Sonderausschüssen besteht jedoch darin, dass dem nach § 30a HKO gebildeten Ausschuss nicht, wie es eigentlich gesetzlich erforderlich ist, nicht nur „bestimmte oder bestimmte Arten von Angelegenheiten“ übertragen werden, sondern dass eine grundsätzliche Allzuständigkeit besteht, soweit die ihm konkret übertragenen Gegenstände das Erfordernis der Dringlichkeit erfüllen. Wegen der damit verbundenen Beschränkung der Rechte des Kreistagsplenums wurde die Geltung dieser Notmaßnahme auf ein Jahr befristet. Unsere Vorlage hat auf diese Frist nochmals eigens hingewiesen.
Es ist also nicht zu befürchten, dass der Eilentscheidungsausschuss hinter verschlossenen Türen tagen wird; vielmehr muss über den Ausschluss der Öffentlichkeit jeweils mehrheitlich im Ausschuss selbst entschieden werden. Dieses grundlegende demokratische Recht wurde auch in der Begründung des hessischen Gesetzentwurfs nicht angetastet.
Wenn wir also einen solchen Vorratsbeschluss fassen, so entspricht dies einer vorausschauenden, mögliche Szenarien zukünftiger Infektionszustände einbeziehenden Kreispolitik. Es werden damit nicht demokratische Rechte eingeschränkt, sondern ganz im Gegenteil: Diese werden für den Fall einer erneuten Notsituation, die den Zusammentritt des Kreistags verhindern könnte, abgesichert. Denn die Alternative wäre für diesen Fall eine Art Notverordnungsrecht des Kreisausschusses, das niemand will und der Kreispolitik den öffentlichen Raum verschlösse.
Die Koalition von SPD, GRÜNEN und FDP bittet daher um Unterstützung dieser Vorlage.