MVZ – Gynäkologie, – Hausarzt Alsbach-Hähnlein

Kreistag, 22.06.2020
Marianne Streicher-Eickhoff

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

meine Damen und Herren,

wir haben mit der Erweiterung der gynäkologischen Praxis in den Nachbarkreis hinein wieder eine Vorlage, über die man trefflich streiten kann, bei der sich Für und Wider durchaus die Waage halten können.

Und doch wollen wir die Gewichtung der Einzelargumente so vornehmen, dass in einer der Waagschalen ein größeres Gewicht den Ausschlag ergibt. Obwohl in der Fraktion diskutiert, halten wir eine Enthaltung nicht für das Mittel der Wahl.

Das derzeitige MVZ Gynäkologie scheint sich zu stabilisieren; einen Versorgungsauftrag im Odenwaldkreis haben wir nicht.

Da treffen wir dann auf das seit Beginn der Gründung fachärztlichen MVZ bekannte Argument, der Zuweiserfunktion für unsere Kreiskliniken. Anfangs – insbesondere von der FDP – hochumstritten; inzwischen allgemein akzeptiert.

Und doch würden wir Grünen uns das anders wünschen.

 

  • Stärkung der Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten,
  • Überzeugung durch Qualität und
  • Sicherung der freien Arztwahl waren die Stichworte.

Und hier wünschen wir uns intensive Bemühungen- insbesondere, um ein gutes Klima aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten zu erreichen und langfristig zu sichern.

Das mag überwiegend der Fall sein – aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Und wir können nicht alle Beteiligten mit festem Gehalt und Urlaubsanspruch unter unser Dach aufnehmen.

Die freie Arztwahl wird nicht bestritten, es darf aber angenommen werden, dass die Empfehlung eines Arztes/einer Ärztin für die Wahl des Krankenhauses ausschlaggebend sein kann. Insofern scheint die Hoffnung auf stabile Zuweisungen begründet.

Und die könnten wir möglicherweise durch einen weiteren Arztsitz steigern. Deshalb unser Ergänzungsantrag, der Anstellung und Erwerb anstrebt.

Wir geben zu, dass diese Option zum einen nicht sicher ist und zum anderen die prognostizierte höhere Wirtschaftlichkeit nicht garantiert.

Trotzdem waren diese Aussichten letztendlich ausschlaggebend für die Zustimmung zum Erwerb: –

  • Verbesserte Versorgung
  • Sicherung der gynäkologischen Abteilung der Klinik und
  • Höhere Wirtschaftlichkeit.

Die Vorlage zum Einstieg in ein hausärztliches Versorgungszentrum in der Gemeinde Alsbach-Hähnlein berücksichtigt unsere hier bereits früher vorgetragene Forderung nach strategischen Überlegungen zur räumlichen Verteilung unserer MVZ-Gründungen. Es kann nicht sein, dass wir jeweilig Gemeinden nach Einzelantrag mit MVZ ausstatten.

Betriebswirtschaftlich ist ein Einzugsbereich zu betrachten, der nicht mit Gemeindegrenzen identisch sein muss. Insofern begrüßen wir die Überlegungen zur Mitversorgung von Seeheim-Jugenheim und Bickenbach.

Nach wie vor bedeutet die Etablierung eines MVZ einen Standortvorteil für die jeweilige Gemeinde. Die beschlossene Matrixänderung zur verbindlichen Mitfinanzierung vom 9.12.2019 muss deshalb in der Vorlage zur endgültigen Beschlussfassung Berücksichtigung finden. Insofern erwartet die Koalition bis dahin die Änderung.