Anfrage im Kreistag am 9.11.2026
E-Scooter gehören inzwischen in den Städten und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg sichtbar zum Straßenverkehr. Gerade im Umfeld von Schulen und auf Schulwegen stellen sich Fragen der Verkehrssicherheit, der Regelkenntnis und der Verantwortung von Jugendlichen, Eltern und Schulen.
Das Polizeipräsidium Südhessen verzeichnete im Jahr 2025 deutlich mehr Verkehrsunfälle mit Elektro-Kleinstfahrzeugen als im Vorjahr. Nach Angaben der Polizei ereigneten sich in Südhessen 2025 insgesamt 218 Verkehrsunfälle mit Elektro-Kleinstfahrzeugen. 2024 waren es noch 133. Vor diesem Hintergrund hat das Polizeipräsidium Südhessen die Präventionskampagne „E-Scooter? Nur mit Plan. Regeln kennen. Sicher ankommen“ gestartet.
E-Scooter dürfen erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres gefahren werden. Damit betrifft das Thema insbesondere ältere Schüler*innen und deren Schulwege. Zugleich bestehen häufig Unsicherheiten über Mindestalter, Versicherungspflicht, Gehwegnutzung, Mitnahme weiterer Personen und sicheres Verhalten im Straßenverkehr.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist als Schulträger im Bereich der Schulmobilität und über bestehende Strukturen wie Jugendverkehrsschulen, Jugendsozialarbeit an Schulen, Ganztagsangebote, Schulmobilitätspläne und Schulkommission berührt. Die Anfrage soll klären, welche Erkenntnisse, Zuständigkeiten, bestehenden Angebote und Kooperationsmöglichkeiten es im Landkreis bereits gibt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Kreisausschuss um die Beantwortung folgender Fragen:
- Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang Schüler*innen im Landkreis
E-Scooter für den Schulweg oder im schulischen Umfeld nutzen? - Sind dem Kreisausschuss Unfälle, gefährliche Situationen, Beschwerden oder sonstige Auffälligkeiten im Zusammenhang mit E-Scootern im Umfeld kreiseigener Schulen bekannt? Falls ja, an welchen Standorten und in welcher Form?
- Gibt es im Landkreis bereits Informations-, Präventions- oder Schulungsangebote zur sicheren Nutzung von E-Scootern für Jugendliche, Eltern oder Schulen?
Falls ja: Wer führt diese Angebote durch, welche Zielgruppen werden erreicht und wie werden sie finanziert? - Welche Rolle spielen die Jugendverkehrsschulen im Landkreis derzeit in der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung, insbesondere für ältere Schüler*innen?
- Bestehen bereits Kooperationen des Landkreises, kreiseigener Schulen oder anderer kreisnaher Akteure mit Polizei, Verkehrswacht, Unfallkasse Hessen oder weiteren Partnern zur E-Scooter-Prävention?
- Ist dem Kreisausschuss die Präventionskampagne des Polizeipräsidiums Südhessen „E-Scooter? Nur mit Plan. Regeln kennen. Sicher ankommen“ bekannt und wurde geprüft, ob vorhandenes Informationsmaterial dieser Kampagne auch Schulen im Landkreis zur Verfügung gestellt werden kann?
- Welche Zuständigkeiten sieht der Kreisausschuss beim Landkreis als Schulträger, beim Staatlichen Schulamt, bei den Schulen selbst sowie bei Polizei, Kommunen oder weiteren Partnern?
- Für welche Schulformen und Jahrgangsstufen wäre aus Sicht des Kreisausschusses eine Befassung mit E-Scooter-Sicherheit sinnvoll, insbesondere vor dem Hintergrund, dass E-Scooter erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres genutzt werden dürfen?
- Können Fragen der E-Scooter-Nutzung in bestehende Strukturen der Verkehrserziehung, Mobilitätsbildung, Jugendsozialarbeit an Schulen, Ganztagsangebote oder Schulmobilitätspläne eingebunden werden?
- Welche Erfahrungen bestehen im Landkreis mit dem Programm „Besser zur Schule“ bzw. mit Schulmobilitätsplänen und könnten Fragen der E-Scooter-Nutzung dort auch berücksichtigt werden?
- Welche rechtlichen, versicherungsrechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Fragen wären zu klären, bevor praktische Angebote zur E-Scooter-Sicherheit im schulischen oder ganztägigen Kontext durchgeführt werden könnten?
- Welche Möglichkeiten sieht der Kreisausschuss, Eltern, Elternvertretungen, Schüler*innen-Vertretungen sowie Schulkommission über rechtliche Grundlagen, Sicherheitsfragen und vorhandene Präventionsangebote zur E-Scooter-Nutzung zu informieren?