Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2023

Redebeitrag im Kreistag am 25.09.2023
Von Martin Tichy, Fraktionsmitglied Bündnis 90/Die GRÜNEN
(Es gilt das gesprochene Wort.)

TOP 2.3
Vorlage 3231-2023/DaDi
Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2023


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Haushalt für das Jahr 2023 ist genehmigt – endlich!
Der Doppelhaushalt 22/23 sollte Planungssicherheit schaffen und hat bei den Kommunen, den Initiativen und Verbänden und den Mitarbeiter*innen das Gegenteil bewirkt und für viel Arbeit, Frust und Verunsicherung bis weit in das laufende Jahr hinein gesorgt.

Zur Erinnerung: Die Beschlussfassung des Doppelhaushalts erfolgt erst im Juni 2022. Die Genehmigung für 2023 wurde vom RP versagt. Es bedurfte zweier Anpassungsrunden im Februar und Juni dieses Jahres und einer nochmaligen Erhöhung der Kreisumlage auf den hessenweiten Spitzenwert des Gesamthebesatzes von 57,15 Prozent, um jetzt im August 2023 noch eine Genehmigung zu erhalten.

Auf einige Punkte der Haushaltsgenehmigung wollen wir näher eingehen:
(…1)
Kommen wir zuerst zum Mittelfrist kash und zur Seite 9:
„Die Kritik der vortragenden Kommunen ist im Hinblick auf die Datengrundlage zur Ermittlung des Mittelfrist kash grundsätzlich gerechtfertigt. Da der erste Anpassungsbeschluss Mitte Februar 2023 erfolgte, hätte die Übersicht des Mittelfrist kash an Hand der Haushaltsdaten 2023 (…2) erstellt werden können.“
Es bedurfte eines Antrags von uns GRÜNEN, FW/UWG und FDP, damit dies zumindest nachgeholt wurde.

Und nun zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen.
Seite 9: „Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen vollständig zu erfassen, ist jedoch eine differenziertere Betrachtung erforderlich als es allein die Übersicht für den Mittelfrist kash (…3) ermöglicht.“ Und nachfolgend
„Es wird empfohlen, zur weitergehenden Beurteilung der Finanzkraft der kreisangehörigen Kommunen neben dem Mittelfrist kash zusätzliche Parameter heranzuziehen. Zielführend erscheint beispielsweise ein Vergleich der Hebesätze der Grundsteuer B.“
Der gemeinsame Antrag von uns GRÜNEN, FW-UWG und FDP „Die Kommunen tragen den Kreis, wieviel Kreis können die Kommunen tragen?“, der die Erarbeitung solcher zusätzlicher Parameter zusammen mit den Kommunen zum Ziel hatte, wurde vom Landrat und der SPD-CDU-Mehrheit abgelehnt.
Ich lege erneut Wert darauf, dass wir als GRÜNE, wie das RP in seiner Genehmigung, stets darauf hingewiesen haben, dass dies keine einseitige Betrachtung und kein einseitiger Prozess sein kann.

Zumindest „mutig“, man könnte auch sagen von einigem Unwissen gekennzeichnet, ist aus unserer Sicht die Feststellung des RP, weil nur fünf von 23 Kommunen die Grundsteuer B erhöht haben, darauf zu schließen, dass die Kommunen „in der Lage (waren), die Mehrbelastung aus der Anhebung der Kreis- und Schulumlage weitestgehend ohne Steuererhöhungen zu tragen, was grundsätzlich auf eine auskömmliche Finanzausstattung schließen lässt.“
Hallo? Die erneute Erhöhung wurde den Kommunen am 17. Januar 2023 mitgeteilt. Die Kommunen stellen ihre Haushalte doch nicht erst dann auf, wenn der Kreis vielleicht endlich soweit ist. Die Haushalte sind lt. Gesetz vor BEGINN eines Haushaltsjahres zu BESCHLIESSEN. Die ganzen Auswirkungen der Erhöhung zeigen sich damit erst zeitversetzt. Wie gravierend diese sind und sein werden, wissen wir alle hier im Raum.

Zum Schluss möchte ich noch einen Ausblick für den kommenden Haushalt und die folgenden wagen und dazu vorweg aus dem Koalitionsvertrag zitieren:
„Wir setzen uns für eine stabile Kreis- und Schulumlage ein.“
Wir stellen dagegen fest: Nie ist die Kreisumlage stärker und schneller gestiegen als unter rot-schwarz, trotz Streichungen im Sozialbereich und im ÖPNV, und das geht mit SPD und CDU so weiter. Im Juni haben deren Sprecher zwar unisono beteuert: die 58 Prozent sind eine „rote Linie“. Fakt ist: die Kommunen müssen ihre Haushalte mit 59,5 Prozent plus X planen und aufstellen. Soviel zu Zusagen, „roten Linien“ und „Brandmauern“.

Gekürzte Zitate aus der Genehmigungsverfügung:
(…1) S.5 „Im Kontext mit der weiteren Anhebung des Kreisumlagehebesatzes weise ich jedoch darauf hin, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen bei der späteren tatsächlichen Festsetzung des Hebesatzes der Kreisumlage zwingend zu beachten sein wird. Hierzu wird auch weiterhin die Anwendung des bereits für das Jahr 2023 verwendeten Mittelfrist kash – ggf. ergänzt um weitere Indikatoren – empfohlen.“ ‚
(…2) (ggf im Entwurf)
(…3) der kreisangehörigen Kommunen