„Die Kommunen tragen den Kreis“

Redebeitrag im Kreistag am 26.06.2023
Von Martin Tichy, Fraktionsmitglied Bündnis 90/Die GRÜNEN
(Es gilt das gesprochene Wort.)

TOP 14
Vorlage-Nr. 2575-2023/DaDi
Die Kommunen tragen den Kreis – Wann ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen überfordert?
Gemeinsamer Antrag FDP, FW UWG, Grüne


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit unserem Antrag vom 23. Februar 2023 dieses Jahres „Die Kommunen tragen den Kreis. Wann ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen überfordert?“ wollen wir in einen Prozess eintreten, in dem erarbeitet wird, wie und ab wann das Vorliegen einer nicht mehr gegebenen „Leistungsfähigkeit der Kreiskommunen“ festgestellt wird und wie beim Vorliegen einer solchen mit der Kreis- und Schulumlage umgegangen werden soll.

Als wir diesen Antrag gestellt haben, hatte die Koalition von SPD und CDU auf Vorschlag des Landrats in seiner vorangegangenen Sitzung den kumulierten Hebesatz von 55 Prozent in 2022 auf 57,69 Prozent für dieses Jahr erhöht. Die erst durch unseren Antrag aktualisierte Übersicht zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Kreiskommunen („Mittelfrist KASH“) weist aus, dass inzwischen in fünf Kreiskommunen die finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet oder aktuell nicht mehr vorhanden ist und in elf weiteren diese eingeschränkt ist.

Damit ist die finanzielle Leistungsfähigkeit in 16 von 23 Kreiskommunen zumindest eingeschränkt. Wie sich dies vor Ort konkret auswirkt, lässt sich den Stellungnahmen aus Mühltal, Modautal, Otzberg und Bickenbach entnehmen.

Heute nun hat die Koalition von SPD und CDU für 2024 eine weitere Anhebung der Kreisumlage – ich formuliere es einmal bewusst vorsichtig – um bis zu 2 Prozent Punkte in Aussicht gestellt.

Zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es nicht ausreichend, nur die Mittelfrist KASH Übersicht dem Haushalt beizufügen. In den Urteilen des BVerwG und den Kommentaren zu diesem Thema wird ausgeführt: Der Landkreis hat nicht nur seinen eigenen Finanzbedarf zu ermitteln, sondern auch den der umlagepflichtigen Gemeinden. Seine Abwägung und Entscheidung in geeigneter Form offen zu legen, um eine Überprüfung – durch die Aufsicht und ggf. auch gerichtlich – zu ermöglichen.

Aufsicht und Gerichte werden keine Hebesätze festsetzen, dies ist und bleibt Aufgabe der Politik. Deshalb möchte ich den Landrat, SPD und CDU an ihren Koalitionsvertrag erinnern: „Wir setzen uns für eine stabile Kreis- und Schulumlage ein.“
Konsolidierung? Der letzte Haushalt der Kreisampel wies einen Gesamthebesatz von 53,45 Prozent aus. Sie sind aktuell schon bei 57,05 Prozent und wenn doch das eintritt was Sie heute beschlossen haben nächstes Jahr bei 59,45 Prozent. Die Auswirkungen auf die Kommunen müssen dabei endlich nachvollziehbar und frühzeitig mit betrachtet werden.

Wir müssen jetzt – und nicht erst wieder kurz vor der nächsten Haushalts-Beschlussfassung – in den kommunalen Dialog treten und gemeinsam nach Lösungen suchen.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.