Die Kommunen tragen den Kreis – Wann ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen überfordert?

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, FDP und FW / UWG im Kreistag am 27.03.2023

Die Kommunen tragen den Kreis – Wann ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen überfordert?

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Kreistags Darmstadt-Dieburg – wie in den Stellungnahmen einzelner Bürgermeister*innen zum Anpassungsbeschluss zum Haushaltsjahr 2023 eingefordert – eine aktualisierte „Mittelfrist KASH“ vorzulegen, um einen Überblick über die Entwicklung der Kennzahlen zur Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen unter Einbeziehung der aktuellen Hebesätze zu erhalten.

Hierbei soll der Kreisausschuss mitteilen, wie und ab wann er das Vorliegen einer nicht mehr gegebenen „Leistungsfähigkeit der Kreiskommunen“ feststellt und wie er bei dem Vorliegen einer nicht mehr gegebenen finanziellen Leistungsfähigkeit mit der Anpassung von Kreis- und Schulumlage gegenüber den Kommunen umzugehen gedenkt.

Begründung:

Aus dem Finanzplanungserlass 2023 des Landes Hessen:
 „Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die tatsächlich notwendige Bedarfssituation der Landkreise zu ermitteln und die finanzielle Leistungsfähigkeit aller umlageverpflichteten Gemeinden im Kreisgebiet sowie deren gesetzliche Verpflichtung zum Haushaltsausgleich unbedingt zu prüfen.“

Zur Ermittlung der finanziellen Leistungsfähigkeit wurde zum Haushaltsjahr 2018 in Hessen dazu „KASH“ (kommunale Analysesystem Hessen) als ein „objektivierendes, einheitliche Ergebnisse lieferndes Bewertungssystem“ für alle Kommunen eingeführt.

Dem Anpassungsbeschluss zum Haushaltsjahr 2023 lag lediglich eine „Mittelfrist KASH“-Übersicht  zum Stand der 2022er Haushalte der Kommunen zugrunde, die alle vor dem Kreis-Doppelhaushalt 2022/2023 verabschiedet worden waren, demnach ohne eine Erhöhung der Hebe-sätze des Kreises. Bereits in diesem „Mittelfrist KASH“ sind ohne die Erhöhung der Hebesätze (Haushaltsjahr 2022) fünf Kommunen „rot“ (= gefährdet bis nicht mehr leistungsfähig) und weitere zehn Kommunen „gelb“ (= eingeschränkt leistungsfähig) markiert. Mithin sind 15 von 23 Kreiskommunen mit „eingeschränkter oder gefährdeter Leistungsfähigkeit“ ausgewiesen.

Auf Grund der vorhergehenden Tatsache und dem Umstand, dass die geplante Erhöhung der Hebesätze den Kommunen bereits im Oktober dem Grunde nach übermittelt wurde, wäre eine freiwillige Aktualisierung bzw. Abfrage des „Mittelfrist KASH“ bei den Kreiskommunen möglich und notwendig gewesen. Ein bloßes Anfügen des „veralteten Mittelfrist KASH“ ohne Bewertung und Einordnung durch den Kreisausschuss erfüllt die geforderte Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kreiskommunen offensichtlich nicht.

Mit unserem Antrag wollen wir diese Aktualisierung mit Bewertung und Diskussion zur Vorbereitung der Haushaltsplanung 2024 frühzeitig auf den Weg bringen.

(Anlage: Anpassungsbeschluss_MittelfristKASH; zu Verwaltungsvorlage 2288-2022/DaDi_Ergänzungsvorlage und Fortschreibung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2023 https://session-net.ladadi.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=22714)