Häufig ereignen sich Schwimmunfälle, weil Kinder nicht sicher schwimmen können oder weil Erwachsene nicht ausreichend schwimmen gelernt und den Umgang mit und im Wasser erfahren haben. Dies sollten sie eigentlich nach der Grundschulzeit beherrschen. Für einen erfolgreichen Schwimmunterricht sind ausreichende Wasserflächen in vertretbarer Entfernung in kommunalen Bädern Voraussetzung. Diese sind ein Teil unserer öffentlichen Infrastruktur, die neben dem Erlernen des Schwimmens, der körperlichen Ertüchtigung und der Gesundheitsvorsorge auch soziale und integrative Aufgaben erfüllt.
„Im Landkreis hat nach dem Bad in Pfungstadt (2014) im letzten Jahr auch das Hallenbad in Münster geschlossen. Ob und wann diese Bäder wieder eröffnet werden, steht noch nicht endgültig fest. Sicher ist jedoch, alle kommunalen Bäder sind kostenintensiv und ihr Betrieb defizitär“, erläutert Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, den Hintergrund einer aktuellen Anfrage zum Thema Schulschwimmen im Kreistag.
Die GRÜNEN wünschen Auskunft darüber, ob und wie der Schwimmunterricht im Kreis heute und in Zukunft sichergestellt werden kann, welche Kostenerstattungen der Kreis dafür leistet, ob und in welcher Weise er weiterführende Unterstützungen bereitstellt. „Der Landkreis ist für die Organisation des Schulschwimmens zuständig und finanziert diese aus der Schulumlage. Der Betrieb und die Finanzierung der Bäder liegen jedoch in der Hand der Kommunen. Eine angemessene Kostenerstattung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Bäder, sondern auch eine Frage der gerechten Lastenverteilung zwischen den Kommunen“, betont Schlipf-Traup weiter. „Mit unserer Anfrage wollen wir diesen Punkt stärker in den Blick nehmen und hoffen auf eine sich anschließende Diskussion mit dem Ziel, den langfristigen Erhalt der Bäder auch von Seiten des Landkreises bestmöglich zu unterstützen.“
Hier die Anfrage zum Zustand der Schulschwimmbäder im LaDaDi