Anzeige von Grundwasserentnahmen

Anfrage zur Kreistagssitzung am 12.12.2022

Anzeige von Grundwasserentnahmen

Langanhaltende Hitzeperioden verursachen große Trockenheit. Vielerorts sind diese mit sinkenden Grundwasserständen verbunden. Sollten sich die Dürrejahre in der Zukunft als Regel erweisen und sollten sich die Niederschläge in den Wintermonaten reduzieren, dann sind diese Defizite langfristig nicht mehr auszugleichen. Die Sicherung der Wasserversorgung und die Finanzierung der hohen Wasserqualität werden noch an Bedeutung gewinnen.

Grundwasser wird in Hessen vermehrt zum knappen Gut. Grundwasserpegel sinken auch in unserem Landkreis. Für den Schutz der Ressource Wasser könnte die Wasserentgelt-Abgabe eingesetzt werden. Der sog. Wasser-Cent dient der Finanzierung von dringend notwendigen Investitionen in die Wasserversorgung und in den Naturschutz. In Hessen wird diese Möglichkeit bislang noch nicht genutzt.

Die Entnahme oder die Ableitung von Grundwasser gilt als zulassungspflichtige Benutzung. Sie richtet sich nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Hessischen Wassergesetzes. Für die Entnahme von Grundwasser ist eine Anzeige bei der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde im Landkreis erforderlich.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Von wie vielen Entnahmestellen hat die Untere Wasserbehörde Kenntnis?
  2. Wie hoch ist das Entnahmevolumen pro Jahr in den letzten 10 Jahren?
  3. Lässt sich anhand der gemeldeten Entnahmen ein Trend hinsichtlich Anzahl der Entnahmestellen und Volumen der Entnahmen erkennen?
  4. Ist eine Dunkelziffer abzuschätzen? Wenn ja, wie hoch wird das Volumen geschätzt?
  5. Werden nicht genehmigte Entnahmen erfasst?
  6. Gibt es Versuche, für die Entnahmen den „Wasser-Cent“ einzufordern?
  7. Bis zu welchem Volumen ist die Entnahme derzeit kostenlos?

Mit freundlichen Grüßen
C. Schlipf-Traup
C. Grunwald
(Fraktionsvorsitzende)