Änderung der Betreuungsgebühren in Bickenbach
24.09.2012, Claudia Schlipf-Traup
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Vorlage zur Änderung der Gebührensatzung für die Betreuenden Grundschulen, konkret der Änderung der Betreuungsgebühren in Bickenbach, zustimmen.
Doch wir tun es mit sehr, sehr großem Unbehagen.
Denn, bereits mit der noch gültigen Gebührensatzung liegen die Betreuungsgebühren in Bickenbach im Vergleich mit den anderen 16 Betreuenden Grundschulen in Kreisträgerschaft im oberen Bereich. Nun werden die Gebühren von 87 Euro auf 125 Euro für die kurze Betreuung und von 140 Euro auf 200 Euro für die lange Betreuung steigen. Das sind Preissteigerungen von mehr als 40 %, die Familien eigentlich nicht zuzumuten sind, die vermutlich sogar bei einigen Familien die Grenze der finanziellen Belastbarkeit überschreiten werden. Die eine Konsequenz wird sein, dass manche Kinder künftig nach Schulschluss allein vor dem PC oder Fernseher zuhause sitzen werden, anstatt den Nachmittag in der Gruppe mit qualifizierter Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung zu verbringen. Das sind Aussichten, die wir nicht gut heißen können. Die andere Konsequenz wird sein, dass sich die Kosten des Kreises erhöhen werden, wenn Betreuungsplätze unbesetzt bleiben.
Warum stimmen wir trotzdem dieser eklatanten Gebührenerhöhung zu?
Die Ausgangssituation ist, dass die Gemeinde Bickenbach die Angleichung der Elternbeiträge an die Gebühren des gemeindlichen Kinderhortes beantragt hat und ihren Zuschuss an die Betreuende Grundschule zurückfahren will. Vermutlich ist der Kinderhort nicht ausgelastet und der Kreis soll dem mit der Gebührenerhöhung entgegen wirken. Dadurch macht Bickenbach den Landkreis zu ihrem Erfüllungsgehilfen, schiebt uns den Schwarzen Peter der Gebührenerhöhung und somit den berechtigten Ärger der Familien zu, obwohl die Ursachen eigentlich gemeindeintern liegen. Da der Landkreis den Fehlbetrag von Bickenbach nicht ausgleichen kann und will, bleibt uns leider keine andere Wahl, als der Erhöhung zuzustimmen. Zudem würde der Kreis mit einem Ausgleich des Fehlbetrags einen Präzedenzfall schaffen, und andere Kommunen würden ihren Zuschuss zu den Betreuenden Grundschulen ebenso zu Lasten des Landkreises reduzieren.
Das Beispiel Bickenbach zeigt, dass die Schulen gemeinsam mit den Kommunen Lösungen für die Grundschulbetreuung finden müssen, die auf die örtlichen und schulspezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten zugeschnitten sind. Die Rolle des Kreises ist nachrangig. An der Hans-Quick-Schule in Bickenbach laufen zurzeit drei verschiedene Betreuungsangebote mit drei verschiedenen Trägern parallel:
Die Pädagogische Betreuung „Ganztagsprogramm nach Maß“ des Landes Hessen, dazu die Betreuende Grundschule in Trägerschaft des Landkreises und zudem der Kinderhort, den die Gemeinde gemeinsam mit der Kindertagesstätte in die Trägerschaft der AWO gegeben hat. All diese Angebote sind nur „Krücken“ auf dem Weg zur Ganztagsschule – bis dahin müssen wir versuchen, diese Angebote gemeinsam mit den Gemeinden und mit freien Trägern zu harmonisieren.