Anfrage: Kündigung und Auflösung von Gemeinschaftsunterkünften

22.08.2021

Anfrage zur Kreistagssitzung am 27.09.2021

 

Sehr geehrte Frau Wucherpfennig,

die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage auf der Tagesordnung des Kreistags am 27.09.2021 zu berücksichtigen:

 

Kündigung und Auflösung von Gemeinschaftsunterkünften

 

Der Presse war zu entnehmen, dass der Vertrag für die Gemeinschaftsunterkunft in Griesheim in der Bunsenstraße 5 vom Landkreis gekündigt wurde und die darin lebenden Geflüchteten im Juli und August 2021 auf andere Unterkünfte im Landkreis verteilt werden. Außerdem war zu lesen, dass noch weitere Unterkünfte im Landkreis in der nächsten Zeit gekündigt werden sollen, bzw. die Verträge auslaufen. Auch wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Schließungen berichtet.

 

Daher fragen wir:

 

  1. Wie lange im Voraus wurden die Menschen, die in der Unterkunft in Griesheim leben, und der Helferkreis des AK Asyl von der Auflösung der Gemeinschaftsunterkunft informiert?
  2. Wurden andere Behörden und Organisationen gezielt über die Auflösung der Gemeinschaftsunterkunft informiert und eingebunden?
    1. Wenn ja, in welchem Umfang?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Nach welchen Gesichtspunkten werden die Geflüchteten auf andere Gemeinschaftsunterkünfte in anderen Städten Gemeinden verteilt?
  4. Handelt das Amt für Zuwanderung und Flüchtlinge bei den Schließungen von Gemeinschaftsunterkünften nach einem Konzept/Leitfaden, welches bspw. mit den relevanten Akteur*innen und involvierten Behörden, bspw. den Arbeitskreisen Asyl in Darmstadt-Dieburg kommuniziert ist? Wurde dieses im Fachbeirat Flucht und Integration und anderen relevanten Gremien vorgestellt?
  5. Wie wirkt sich die Schließung einer Unterkunft auf die Träger und Mitarbeitenden der sozialen Betreuung aus?
    1. Werden Verträge ebenso gekündigt?
    2. Werden die Mitarbeitenden versetzt?

 

  1. Welche Gemeinschaftsunterkünfte plant der Landkreis innerhalb der nächsten 12 Monate aufzulösen und zu welchem Zeitpunkt? Wieviele Personen sind davon betroffen?
    1. Wie sichert der Landkreis, dass verbleibende Gemeinschaftsunterkünfte nicht zu Sammelunterkünften werden?
    2. Wie wirkt sich die Schließung von Gemeinschaftsunterkünften auf die Integrationsprozesse der Betroffenen aus?

 

  1. Kam es im Zuge der Schließungen von Gemeinschaftseinrichtungen zu einer Unterbringung in Obdachloseneinrichtungen der Städte und Gemeinden, z.B. von bereits anerkannten Geflüchteten?
  2. Werden bei der Zuteilung von Geflüchteten auf die einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte in den Kommunen, unabhängig davon, ob sie aus einer anderen Unterkunft oder neu in den Landkreis kommen, auch Gesichtspunkte hinsichtlich der Infrastruktur der Kommune wie z.B. Kapazitäten in den Betreuungseinrichtungen für Kinder, medizinische Versorgung oder ÖPNV-Anbindung zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz berücksichtigt?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Werden Kommunen, die besonders viele Familien mit Kindern aufnehmen bei der Schaffung von zusätzlich nötigen Betreuungsplätzen vom Landkreis unterstützt?
    Wenn ja, in welcher Form?
  4. Werden Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis vorgehalten, um mögliche Fluchtbewegungen (z.B. Türkei, Afghanistan) abzufangen und krisenhafte Erscheinungen mit suboptimalen Reaktionen (schlecht geeignete Gebäude, überhöhte Preise der Betreiber usw.), wie 2015/2016 zu vermeiden?
    1. Wenn ja, in welcher Form, welchem Umfang und zu welchen Unterbringungsbedingungen?
    2. Wenn nein, warum nicht?