Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FW/UWG im Kreistag am 05.02.2024
Auftrag an den Kreisausschuss, einen neuen Haushaltsplanentwurf 2024 einzubringen
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschließt:
Der Kreisausschuss wird gebeten, seinen Beschluss über die eingebrachte Haushaltssatzung 2024 aufzuheben und einen neuen Haushaltsplanentwurf 2024 einzubringen.
Dieser ist dem Kreistag zur Beratung vorzulegen.
Begründung:
Mit der Bekanntgabe der Verfügung der Kommunal- und Finanzaufsicht (vom 08.11.2023) wurde dem Kreistag zur Kenntnis gegeben, dass der zur Haushaltsberatung dem Kreistag vorgelegte Haushaltsentwurf des Kreisausschusses in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. Das Regierungspräsidium (RP) stellte „ausdrücklich fest, dass eine Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der am 06.11.2023 eingebrachten Haushaltssatzung aufsichtsbehördlich aktuell in dieser Form nicht in Aussicht gestellt werden kann“.
Die Entscheidung des RP, bereits vor der Beratung im Kreistag einzuschreiten, ist ein einmaliger und beispielloser Vorgang. Dies macht deutlich, dass die Kommunal- und Finanzaufsicht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit und somit der Qualität des Haushaltsentwurfs haushaltsrechtlich zum Schluss kam, frühzeitig von ihren Aufsichtsmitteln Gebrauch machen zu müssen (sog. Entschließungsermessen). Entsprechend entschied sich der Kreistag die Haushaltsberatungen zurückzustellen.
Die Wirtschaftsführung des Landkreises unterliegt somit erneut den einschränkenden Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 52 Abs. 1 HKO i. V. m. § 99 Abs. 1 HGO. Um die Handlungsfähigkeit des Landkreises schnellstmöglich wiederherzustellen, ist der dringenden Empfehlung des RP nachzukommen, einen genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf durch den Kreisausschuss aufzustellen. Eine Beratung im Kreistag und die Beschlussfassung über den Kreishaushalt sind erst dann vorzusehen.