Fachstelle für Wohnungsnotfälle „Wohnen und Sichern“ als Teil der Daseinsfürsorge sichern

Antrag im Kreistag am 05.02.2024

Fachstelle für Wohnungsnotfälle „Wohnen und Sichern“ als Teil der Daseinsfürsorge sichern

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschließt:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Finanzierung der Fachstelle für Wohnungsnotfälle „Wohnen und Sichern“ als Teil der Daseinsfürsorge für betroffene Bürger*innen auch über das Jahr 2024 hinaus sicherzustellen.

Hierzu soll der Kreisausschuss Verhandlungen mit dem Hessischen Sozialministerium, dem Wirtschaftsministerium und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen aufnehmen, um die Fachstelle für Wohnungsnotfälle „Wohnen und Sichern“, ggf. auch als Modellprojekt, zu refinanzieren, da im Landkreis Darmstadt-Dieburg Wohnraummangel herrscht. Mögliche Komplementärfinanzierungen (EU, Stiftungen, Spenden, Sponsoring) sind zudem zu prüfen.

Dem Ausschuss GGSA ist durch die Sozialdezernentin Bericht zu erstatten.

Begründung:
Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle „Sichern und Wohnen“ richtet sich an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie Personen, die über keine gesicherte und angemessene Wohnung verfügen und bei der Wohnungssuche besonders benachteiligt sind. Sie bietet Beratung und Unterstützung zur Wohnungssicherung bei drohendem und akutem Wohnungsverlust. U. a. unterstützt die Fachstelle bei Mietrückständen, mietrechtlichen Problemen, der Sicherung des Wohnraumes und Räumungsklagen.

Wohnraum ist als Existenzgut „für alle“ dem staatlichen Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge zuzurechnen. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wie im gesamten Ballungsraum Rhein-Main besteht ein Wohnraummangel.

Die Fachstelle hat seit ihrer Einrichtung den Städten und Gemeinden eine Vielzahl an Unterbringungen von wohnungslos gewordenen Menschen erspart. Die Fachstelle hat darüber hinaus in Wohnungen oder adäquaten Unterbringungsformen vermittelt.

Gerade in der aktuell schwierigen Haushaltssituation der Städte und Gemeinden stellt die Obdachlosenunterbringung eine große zusätzliche finanzielle Belastung der Kommunen dar. Mit der Fachstelle des Landkreises können hohe Kosten vielfach präventiv abgewendet werden. Somit ist sie nicht nur sozial-politisch, sondern auch wirtschaftlich sehr sinnvoll.

Bund und Land haben das anzuerkennen und entsprechend zu refinanzieren. Die Fachstelle könnte vorläufig als Modellprojekt refinanziert werden. Hierbei kann die Übernahme der Kostenträgerschaft für die Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) beispielhaft angeführt werden. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) übernimmt die Finanzierungsanteile der Landkreise und kreisfreien Städte für die PSKB ab dem Haushaltsjahr 2024.