Wohnungslosigkeit

Christian Grunwald
Kreuistagssitzung 24.06.2019

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

werte Kolleginnen und Kollegen,

die Koalition hatte das Thema der Obdach- und Wohnungslosigkeit aus Gründen der Dringlichkeit mit einem Initiativ-Antrag 2018 auf die politische Agenda gehoben. Das Sozialdezernat hat hierauf umgehend und umfassend mit einem ausführlichen Bericht geantwortet. Auch beriet sich die Bürgermeisterdienst- und -Kreisversammlung hierzu.

Die kommunale Familie, Städte, Gemeinden und Landkreis dürfen sich zu diesem Thema nicht auseinanderdividieren lassen. Es kann  hier nicht um Zuständigkeiten oder HSOG vs. Sozialrecht gehen. Im Mittelpunkt stehen die Betroffenen. Denn „Wohnungslosigkeit verletzt die Menschenwürde jedes Einzelnen, missachtet individuelle Grundrechte und schadet unserer gesamten Gesellschaft“, ich zitiere Jens Rannenberg, Chef der Wohnungslosenhilfe der Diakonie. Somit ist es unsere politische Aufgabe, Antworten zu finden und Konzepte. Das haben wir mit unserem Antrag zur Errichtung einer Fachstelle für Wohnungsnotfälle nun getan. Mit den 8 Punkten haben wir ein Konzept, das ab 2020 starten soll, definiert.

Drei Punkte des Auftrags an den Kreisausschuss möchte ich hervorheben, die zentral sind:

1.) die Zielgruppendefinition
2.) die Methodik
3.) die Trägervergabe der Sozialleistung.

Zu 1.) wir haben die Zielgruppe ausdifferenziert und b e w u s st sehr weit gefasst, um alle Arten der Wohnungslosigkeit zu erfassen. Es geht also um sehr viel mehr als den klassischen Obdachlosen, sondern auch Menschen in Notunterkünften, Wohnheimen, Frauenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften und auch die, die bei Bekannten und Verwandten unterkommen. Jedem Praktiker ist spätestens jetzt klar: die Problematik ist komplex und die Fallzahl nicht klein.Um dem Präventionsgedanken – also vorbeugen so früh wie möglich – Rechenschaft zu tragen sind auch die Menschen eingefasst, die von Wohnungslosigkeit „nur“ bedroht sind. Gerade hier gilt es zu handeln.
Zu 2.) Womit wir auch schon bei der Methodik wären, die niedrigschwellig und aufsuchend, direkt am Mensch, vor Ort stattfinden soll.
Zu 3.) Das geht aus unserer Sicht nur unter Zuhilfenahme geeigneter fachlich versierter Träger der Sozialen Arbeit, die nicht zuletzt gerade auch sozialanwaltschaftlich für die Interessen ihrer Mandantschaft eintreten.

Kurz zum Antrag der LINKEN:

Der Punkt 1 ist aus Sicht des Antrages der Koalition in dem Punkt 2.a. mit eingefasst. Denn die Fachstelle soll den Auftrag bekommen, sich auch um die von Wohnungslosigkeit bedrohten zu kümmern. Diese definieren sie m.E. hier. Dem Punkt zwei können wir aufgrund der Freiwilligkeit dieser neu aufzubauenden kommunalen Leistung nicht zustimmen. Ihren Punkt drei müssten sie bitte spezifizieren. Das Setzen von „allgemeingültigen Sätzen“  wie „die benötigten Mittel werden bereit gestellt“ widerspricht jedweder Finanzplanung, auch im Sozialbereich. Hier wäre es hilfreich, dass sie Vorschläge unterbreiten, wie bspw. den Punkt 7 des Antrages der Koalition, in welchem wir den Auftrag geben zu prüfen, ob wir den Landeswohlfahrtsverband oder andere Träger in dieses neue Projekt verantwortlich einbinden können. Somit lehnen wir ab.

Ich wünsche der Fachverwaltung ausdrücklich viel Erfolg und gutes Gelingen für diese neue Aufgabe. Es ist eine sehr große Herausforderung!