Darmstadt, 30. März 2015
Integration von Asylbewerber*innen braucht finanzielle Ressourcen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Der Kreistag möge beschließen:
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag beauftragt den KA, den Ausbau eines Internet-Informationspool zu unterstützen, um die hervorragende Arbeit der Ehrenamtlichen in den Asylarbeitskreisen zu erleichtern. Mit Hilfe dieses Internetpools sollen den AKs wichtige Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Recherchen eines jeden einzelnen AK überflüssig zu machen. Die Website soll Informationen enthalten über
- praktische Hilfestellungen und Antragsvordrucke
- Ansprechpartner*innen, auch im Notfall
- Die ehrenamtlich durchgeführten Sprach- und Nachhilfeangebote mit entsprechendem
Material - Fortbildungsangebote verschiedener Träger u. a. m. Ggf. notwendige finanzielle Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.
- Der Kreistag beauftragt den KA zu prüfen, wie die geplante Einführung einer Krankenkassen-
Chip-Karte in Anlehnung an das „Bremer Modell“ beschleunigt werden kann, um für die Betroffenen unnötige Amtsgänge zum Erhalt eines Krankenscheines zu vermeiden und die Behörden zu entlasten. - Der Kreistag protestiert auf das Schärfste gegen die Haltung von Land und Bund, den größten Teil der zusätzlichen Kosten durch die Erhöhung der Flüchtlingszahlen auf die Kommunen abzuwälzen.
Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, die finanziellen und personellen Ressourcen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen und deren geplanten Außenstellen in Neustadt und Büdingen entsprechend der steigenden Zahl der Asylbewerber*innen in Hessen aufzustocken. Der Kreistag fordert die Hessische Landesregierung auf, eine für die Landkreise, Städte und Gemeinden auskömmliche und kostendeckende Erstattung der Aufwendungen für Unterbringung, Betreuung und Unterstützung der Asylsuchenden zu gewährleisten. - Der Kreisausschuss wird beauftragt die Personalschlüssel hinsichtlich der Betreuung von Asylsuchenden zu überprüfen.
Begründung:
- Zu 1.
Die ehrenamtlich Tätigen in den Asylarbeitskreisen der Kommunen des Landkreises übernehmen
eine wichtige Aufgabe bei der Begleitung und Unterstützung der Asylsuchenden.
Eine aktuelle Informationsplattform mit entsprechenden Hinweisen und Hilfsangeboten
kann zur Erleichterung dieser Arbeit beitragen. - Zu 2.
Durch die Ausstattung mit Krankenversicherungskarten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen bei Ärzt*innen, in Krankenhäusern und bei sonstigen Leistungserbringer*innen, wie bei den anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch. Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch zur „Normalität“ im Alltag der Betroffenen bei der Inanspruchnahme der Leistungen im Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Fachgebiet
Flüchtlinge und Zuwanderer entfällt. - Zu 3.
Auf der „erweiterten Asylkonferenz“, zu der Staatsminister Grüttner die Landkreise und kreisfreien Städte eingeladen hatte wurde deutlich, dass zurzeit in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen nur ein Notbetrieb aufrechterhalten wird. Mit Stand vom 18. Februar waren in Gießen 4557 Flüchtlinge untergebracht, davon 300 Asylsuchende in Zelten. In diesem Jahr sollen noch zwei Außenstellen in Neustadt und in Büdingen mit jeweils 500 Flüchtlingen in Betrieb gehen.
In der letzten Quotenberechnung des Regierungspräsidiums Darmstadt wurde deutlich, dass dem Landkreis 105 Personen zugewiesen wurden, die noch keinen Asylantrag stellen konnten. Diese Personen sind also nicht offiziell zugewiesen. Eine umfängliche gesundheitliche Untersuchung kann im Moment nicht gewährleistet werden und geimpft wird auch nicht. Viele Asylsuchende im Landkreis haben noch keine Anhörung zu ihrem Asylverfahren erhalten. Da nicht genügend Personal in der Erstaufnahmeeinrichtung vorhanden ist, hat dies konkrete Auswirkungen auf den Landkreis. Da Personal des Landkreises und die ehrenamtlichen Kräfte vor Ort diese Tätigkeiten quasi „für Gießen“ nachholen müssen.
Zurzeit erhält der Landkreis eine Pauschale für jeden dem Landkreis zugewiesenen Flüchtling von monatlich 562,22 Euro (für die Dauer des Asylverfahrens und bis zu 24 Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens). Das Land Hessen hat zugesagt, ab dem Jahr 2015 die Pauschale um 15% zu erhöhen. Der Landkreis erhielte dann 652,20 Euro pauschal.
Da der Landkreis die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Auftrag des Landes erbringt wird eine auskömmliche und kostendeckende Erstattung notwendig, wenn die Integration der Flüchtlinge im Landkreis und in Hessen gelingen soll. - Zu 4.
Ehrenamtliche Asylarbeitskreise benötigen hauptamtliche Unterstützung. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass der Betreuungsschlüssel 1:170 (Ausschreibung Betreuung von Asylbewerbern) – angesichts der vielen neuen Asylbewerber – nicht ausreichend ist. Evtl. können die weiteren zusätzlichen finanziellen Mittel des Landes für eine bessere Betreuung aufgewendet werden.