Überarbeitung Radwegekonzept

Kreistag 08.02.2021  – Marianne Streicher-Eickhoff

Überarbeitung Radwegekonzept (CDU / Änderung Grüne)

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

werte Kollegen und Kolleginnen,

nichts ist so gut, dass man es nicht noch verbessern könnte!

So geht es uns Grünen auch mit dem von uns initiierten und in seinen Inhalten begrüßten Radwegekonzept. Wir stehen nach wie vor dazu.

Die Geschwindigkeit der Umsetzung ist bei den von den Gemeinden zu verantwortenden Maßnahmen unterschiedlich. Da haben wir wenig Einfluss. Wir begrüßen jedoch deren Initiativen und die Bereitstellung von Geldern dafür durch das Land.

Die Umsetzung wird auch beeinflusst durch die Priorisierung der Maßnahmen. Für den Kreis wurde er durch hessenmobil vorgenommen.

Und da wollen wir ansetzen. Es geht nicht um die Maßnahmen an sich, um das Kreieren weiterer neuer Radwege.

Es geht um die Beurteilung der Dringlichkeit und Förderwürdigkeit der Maßnahmen.

Und da müssen wir aus 3 Gründen umdenken:

  • Die notwendige Verkehrswende zur Reduzierung des CO²-Ausstosses erfordert den beschleunigten Ausbau und die Förderung alternativer Verkehrssysteme u. a. von Radwegen
  • Der enorme Anstieg und das vergrößerte Angebot an E-bikes (Lastenräder, Anhänger, Räder für eingeschränkt mobile Menschen) steigern den Bedarf.
  • Das pandemiebedingt veränderte Mobilitätsverhalten der Bevölkerung.

Diese Veränderungen erfordern eine Neugewichtung der Argumente und der Beurteilungskriterien.

 

Genau wie bei der Forderung nach Änderung der Methoden für die Kosten-Nutzen-Berechnung zur Beurteilung der Förderwürdigkeit von Maßnahmen des ÖPNV ist das beim Radverkehr erforderlich. Und bei den Maßnahmen auf Kreisebene haben wir das in der Hand.

Der Antrag will keine Maßnahmen stoppen oder gar verschleppen. Ziel ist, ggf. einzelne Vorschläge vorzuziehen und zu beschleunigen. Dafür sind Arbeitskraft und Finanzen erforderlich.

Ja, die sind begrenzt – beide können aber auch umstrukturiert werden.

So kommt gelegentlich der Einwand „Radwegeplaner sind knapp.“ Ja das ist so.

Früher wurde – insbesondere von hessenmobil – ins Feld geführt, für einen Radweg brauche man Planungsrecht und Grunderwerb. Ja das ist so!

Aber: Planfeststellungsverfahren, Bauleitplanung und Grunderwerb verlaufen für einen Radweg nach den gleichen Regeln wie für eine Straße.

Und die Finanzierung erfolgt durch Steuergelder von uns allen, genau wie bei anderen Maßnahmen zur Stärkung der Mobilitätsangebote.

 

Wir wollen mit dem Antrag einen weiteren Schritt in die Richtung zu einer Stärkung des Radverkehrs in unserem Landkreis machen und die Planung auf allen Ebenen unterstützen.