Einladung zur Wahlkreisversammlung
für den Wahlkreis 50 – Darmstadt Stadt II
Am Freitag, den 25.11.2022 um 19.00 Uhr
im Justus-Liebig-Haus, Große Bachgasse 2, 64287 Darmstadt
An diesem Abend wollen wir unsere Direktkandidierenden für die Landtagswahlkreise 49 und 50 wählen. Die Landtagswahl wird aller Voraussicht nach im Oktober 2023 stattfinden.
Der Wahlkreis 50 Darmstadt Stadt II umfasst Teile der kreisfreien Stadt Darmstadt sowie folgende Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg: Groß-Bieberau, Fischbachtal, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Reinheim, Roßdorf
Wir machen folgenden Vorschlag zur Tagesordnung für die Wahlkreisversammlung für den Wahlkreis 50:
1. Begrüßung
2. Wahl der Kandidierenden für den Wahlkreis 50 (WK 50)
- Wahl der Versammlungsleitung und Protokollführung
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl des Wahlvorstandes
- Beschluss über die Wahlordnung
- Vorschlag und Vorstellung sowie Befragung der Kandidierenden für den WK 50
- Wahl einer Direktkandidatin/eines Direktkandidaten zur Landtagswahl für den WK 50
- Wahl einer Ersatzkandidatin/eines Ersatzkandidaten zur Landtagswahl für den WK 50
3. Verschiedenes
Eine Kandidatur ist bis zur Wahlkreisversammlung möglich. Die Bewerber*innen müssen nicht Mitglied bei B90/DIE GRÜNEN sein, aber eine grundlegende Übereinstimmung mit den Zielen der Partei ist erforderlich. Es liegen bereits eine Bewerbung als Direktkandidat*in und als Ersatzkandidat*in vor. Bei Abwesenheit am Tag der Wahlkreisversammlung kann eine schriftliche Bewerbung auf Kandidaturen bis zum Beginn der Wahlkreisversammlung erfolgen.
Zur Überprüfung der Identität benötigen wir euren Personalausweis oder Führerschein. Bitte
unbedingt mitbringen.
Wir freuen uns, möglichst viele von Euch an diesem Abend begrüßen zu können.
Mit GRÜNEN Grüßen
Euer Kreisvorstand Darmstadt-Dieburg
Wahlverfahren: In jedem Wahlgang kann jede*r Stimmberechtigte auf jede*n Einzelbewerber*in oder auf jede Bewerber*innengruppe eine einzige Stimme abgeben, wobei folgende drei Möglichkeiten bestehen, entweder für oder gegen die Bewerbung zustimmen oder sich der Stimmabgabe zu enthalten.
Gewählt ist, wer in einem Wahlgang mindestens zweimal so viele Jastimmen wie Neinstimmen bekommen hat.
Wenn im zweiten Wahlgang kein*e Kandidat*in gewählt ist, findet ein dritter Wahlgang statt. Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer mehr Ja- als Neinstimmen hat.
Sind mehr Bewerber*innen gewählt worden als Ämter frei sind, dann haben nur diejenigen ein Amt erworben, die mehr Jastimmen als die anderen bekommen haben.
Bei gleicher Jastimmenanzahl mehrerer letztplatzierter Gewählter haben nur diejenigen ein Amt erworben, die weniger Neinstimmen als die anderen bekommen haben.
Ist auch die Neinstimmenanzahl der Letztplatzierten gleich, dann entscheidet das Los. Der dritte Wahlgang kann nicht wiederholt werden.
Wenn auch im dritten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird, wird das Wahlverfahren neu eingeleitet.