Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen FDP im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg
An die Vorsitzende des Kreistages Darmstadt,
Sehr geehrte Frau Wucherpfennig, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages zu nehmen:
Der Kreistag möge beschließen:
1.Die von Bund und Land zur Anschaffung von digitalen mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellten Mittel sollen für die Einrichtung, den Support, das Zubehör und etwa notwendig werdende Versicherungen verwendet werden.
2. Für die Priorisierung der Verteilung der digitalen mobilen Endgeräte sind u. a. folgende Kriterien maßgeblich: – Schülerinnen und Schüler aus Familien, welche erklären, kein eigenes Endgerät zu besitzen oder nur unzureichenden Zugang über ein digitales Endgerät innerhalb der Familie zu haben. -Schülerinnen und Schüler aus Familien, in der die Schulleitung aufgrund der Empfehlung des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin davon ausgehen darf, dass sie keinen ausreichenden Zugang zu einem digitalen Endgerät haben.
3. Sollte der Bedarf größer sein als die zur Verteilung bereitstehenden Geräte, ist die Verteilung wie folgt zu priorisieren: Zunächst werden schulübergreifend diejenigen Schülerinnen und Schüler versorgt, bei denen die Familien im Rahmen einer freiwilligen Selbstauskunft eine Bedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches nachweisen.
Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge haben grundsätzlich einen weitergehenden Anspruch innerhalb der jeweiligen Berechtigungsgruppe als Schülerinnen und Schüler jüngerer Jahrgänge. 7. Ziel ist es, unabhängig von der Notwendigkeit des homeschooling zukünftig allen Schülerinnen und Schülern im Landkreis ein einheitliches Endgerät für den digitalen Unterricht zur Verfügung zu stellen. Begründung:Dem Landkreis Darmstadt-Dieburg stehen durch das Sonderprogramm voraussichtlich rund 1,6Mio.€ zur Anschaffung digitaler Endgeräte zur Verfügung. Im Vorgriff auf das absehbare Förderprogramm hat der Kreisausschuss bereits zugestimmt, 1.100 Endgeräte zu ordern. Durch die Förderrichtlinien wird ausgeschlossen, dass digitale Endgeräte in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler übergehen. Damit ist der Weiterverkauf, die Schenkung und ein Leasingmodell mit Eigentumsübergang (welches von manchen Schulleitungen für sinnvoll angesehen wird) leider ausgeschlossen. Die Bedürftigkeit sollte nicht alleine von der subjektiven Einschätzung der jeweiligen Klassenführung abhängig sein, sondern auch nach objektiven Kriterien der Bedürftigkeit erfolgen. Dafür gibt es nur wenige unbürokratische Kriterien – das wichtigste Kriterium ist eine anerkannte Bedürftigkeit nach der Sozialgesetzgebung, die mittels einer freiwilligen Selbstauskunft geprüft werden soll. Je älter die Schülerinnen und Schüler sind, desto selbständiger und länger werden die Endgeräte für die schulische Arbeit genutzt. Daher sollten die Geräte schulunabhängig nach der Jahrgangsstufe von oben nach unten verteilt werden. Dies bedeutet einen höheren Koordinationsaufwand seitens der Verwaltung als eine pauschale Verteilung an die Schulen nach Schülerzahl. Über eine Stichtagsregelung für bestimmte Kontingente kann jedoch sichergestellt werden, dass nicht das Windhundprinzip oder die Größe einer Schule, sondern die tatsächliche Zahl der berechtigten Schülerinnen und Schüler im gesamten Kreis zu einer fairen Verteilung führt.