Schulschwimmen – Förderung von Schwimmbädern

Kreistag 22.04.18, F. Battenberg

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,

um es gleich vorweg zu sagen: Es ist nicht Aufgabe des Landkreises, über die übliche Vereinsförderung hinaus Voraussetzungen für Vereinsaktivitäten im Schwimm­­sport zu schaffen. Auch wenn dies in der Berichterstattung der Medien zur Sitzung des Infrastrukturausschusses so verstanden wurde, kann sich der Landkreis auch weiterhin weder direkt noch indirekt am Bau neuer Schwimm- bzw. Hallenbäder beteiligen. Hier sind nach wie vor die Vereine gefragt, die in Kooperation mit den jeweiligen Kommunen bei der Förderung des Breitensports einschließlich des Schwimmsports eine tragende Rolle spielen.

Die Verantwortung des Landkreises beginnt jedoch, wenn er in seiner Rolle als Schulträger gefragt ist. Im Rahmen des Schulbauprogramms – das übrigens durch unsere Bauleitlinien eine gegenüber anderen Landkreisen herausragende Qualität erreicht hat – ist er dafür verantwortlich, dass der den Schülerinnen und Schülern angebotene Sportunterricht durch Bereitstellung von geeigneten Räumen und Sportgeräten sachgerecht erteilt werden kann. Insoweit der Schwimmunterricht integraler Bestandteil des genannten Lehrsegments ist, müssen auch dafür die technischen Bedingungen durch den Landkreis erbracht werden. Es sei aber nochmals betont: Er genügt seiner Verantwortung, wenn er in Kooperation mit den Kommunen, Vereinen sowie anderen Trägern und Anbietern des Schwimmsports den Schwimmunterricht ermöglicht, ohne dafür eigene Badeanstalten zu betreiben. Eine Parallele zu den kreiseigenen Sporthallen kann es nicht geben, da diese wegen des engen Zusammenhangs mit gesamten pädagogischen Programm der Schulen integraler Bestandteil der Schulgebäude sind, was für die vorwiegend dem außerschulischen Badebetrieb dienenden Hallenbäder nicht zutrifft.

Dass trotz dieser theoretisch klaren Trennlinie der Landkreis nunmehr bereit ist, sich stärker als bisher für den schulischen Schwimmsport zu engagieren,  hat nichts damit zu tun, dass großherzig der Kreisbevölkerung ein Geschenk überreicht werden soll, sondern ergibt sich aus seiner Verantwortung als Schulträger zur Bereitstellung der räumlichen und technischen Voraussetzung zur Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags gegenüber denjenigen Schülerinnen und Schülern, die an kreiseigenen Schulen unterrichtet werden. Das Bädersterben in unserem Landkreis ist unübersehbar. Und das vom Ersten Kreisbeigeordneten in einer früheren Kreistagssitzung vorgelegte Konzept zum Schulschwimmsport hat überdeutlich gemacht, dass die Kapazitäten für Schwimmangebote im Rahmen des schulischen Unterrichts langsam aber sicher an ihre Grenzen kommen. Die Schließung des Pfungstädter Bades hat bekanntlich schon jetzt dazu geführt, dass Angebote des Landkreises Bergstraße in Anspruch genommen werden müssen, und die bevorstehende Schließung des Trainingsbades in Dieburg wird notwendiger Weise zu ernsthaften Problemen bei der Garantie des Schwimmunterrichts in den betroffenen Schulen der Region führen. Die geltenden Sportförderrichtlinien, mit denen Investitionen der zuständigen Vereine zum Sporthallenbau bis zu einem Betrag von 50.000,- € vom Kreis bezuschusst werden können, helfen da kaum weiter. Dies gilt auch für den Antrag der CDU-Fraktion, die den Rahmen zwar erweitert, aber beim Prinzip der maximal zehnprozentigen Förderung stehen bleibt. Schließlich werden auch die Einnahmen, die den Kommunen bzw. Vereinen aus den Gebühren für die Inanspruchnahme der Schwimmstätten für den schulischen Unterreicht zukommen, kaum ausreichen, um dem Bädersterben aktiv entgegenzuwirken.

Neue Wege waren also gefragt, wenn man das Niveau des schulischen Schwimmunterrichts in der bisherigen Dimension aufrechterhalten will, aber auch auf Dauer die hohen Transportkosten hinsichtlich der kreisfremden Unterrichtsangebote reduzieren will.  Sieht man diesen Gesamtzusammenhang, ist die nun vom Landrat im Zusammenwirken mit dem Ersten Kreisbeigeordneten gefundene Bürgschaftslösung nicht mehr als die logische Folgerung aus der registrierten Mangelsituation. Eine Kursänderung, gewiss, die schon früher hätte erfolgen können, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür früher bestanden hätten, der RP also zugestimmt hätte. Entscheidend für die Zurverfügungstellung einer Bürgschaft im Rahmen des auf 20 Millionen Euro aufgelegten Kreisprogramms ist, dass dem Landkreis ein Nutzungsvorrang eingeräumt wird. Daraus wird deutlich, dass die Förderung des allgemeinen Schwimmsports durch die Ermöglichung von baulichen Investitionen nicht mehr als ein Kollateraleffekt darstellt, der natürlich sicherlich freudig von den notleidenden Vereinen begrüßt werden wird.

Es bleibt dabei: Auch wenn man die Maßnahme rechtlich als eine freiwillige Leistung des Landkreises deklariert, zu der ihn keine gesetzliche Grundlage verpflichtet, ist es doch eine Maßnahme, die im ureigenen Interesse des Landkreises steht. Will er seiner Verpflichtung als Schulträger nachkommen, muss er die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein Schwimmunterricht für seine Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ganzjährig angeboten werden kann. Hier hat der Landkreis die Zeichen der Zeit erkannt und ein zukunftsfähiges Programm aufgelegt, mit dem eine ganz­heitliche Bildung und Sportförderung weiter vorangetrieben und den modernen Gegebenheiten angepasst werden kann.

Es wird sich zeigen, ob das Bürgschaftsangebot dazu führt, dass die betroffenen Vereine in Dieburg und Pfungstadt die angestrebten Neubauten durchführen können. Weitere Schwimmsportvereine könnten hinzukommen, denn es ist keineswegs gesichert, dass die bestehenden kommunalen Bäder auf Dauer erhalten werden können. Doch ein Anfang ist gemacht, der je nach Bedarf in Zukunft weiter ausgebaut werden könnte.

Angesichts dessen stimmt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen der Landratsvorlage Nr. 1463 unverändert zu und lehnt den Antrag der CDU aus der Vorlage Nr. 1431 als nicht ausreichend ab.