Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur 19. Sitzung des Kreistags Darmstadt-Dieburg
„Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“- Stellungnahme des Kreises
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss in der jetzigen Offenlage des Entwurfs „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ rechtzeitig vor dem 9.5.2014 Stellung zu nehmen.
Dabei sollen insbesondere folgende Inhalte Berücksichtigung finden:
Im Kreisgebiet sind derzeit 9 Windkraftanlagen (WKA) in Betrieb, zum Teil seit 20 Jahren. Es handelt sich um 5 WKA auf der „Neutscher Höhe“ im Gebiet der Gemeinden Modautal und Seeheim-Jugenheim und um 4 WKA auf dem Binselberg im Gebiet von Groß-Umstadt.
Nur die beiden neuen WKA auf dem Binselberg liegen in einem der jetzt geplanten Vorranggebiete für Windenergienutzung.
Ganz im Sinne der Energiewende unterstützt der Kreis diejenigen seiner Kommunen, die beantragen,
- dass bisherige bewährte Standort für WKA dauerhaft für WKA zur Verfügung stehen, („Repowering“) auch wenn diese sich nicht in einem jetzt geplanten Windvorranggebiet befinden,
- dass auf Beschluss einer Gemeinde ergänzend Windvorranggebiete ausgewiesen werden, sofern die sonstigen Bedingungen erfüllt sind außer den Bedingungen 1000m Mindestabstand zu Vorranggebieten Siedlung, Mindestwindgeschwindigkeit, Mindestflächengröße
- Entsprechend beantragt der Kreis, dass der jetzige Entwurf „Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien“ so geändert wird, dass auf Antrag einer Kommune im Einzelfall auf die Ausschlusswirkung der Windvorranggebiet verzichtet wird, sofern der jeweilige Ausschluss nur begründet wird durch wenigstens eine der Bedingungen 1000m Mindestabstand zu Vorranggebieten Siedlung, 5,75 m/s Mindestwindgeschwindigkeit in 140m Höhe, 10 ha Mindestflächengröße
- Wenn eine Kommune durch Gutachten nachweisen kann, dass Flächen geeignet sind, sollen sie auch nach Rechtskraft des „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ als Vorranggebiet nachträglich ausgewiesen werden.
- Zudem müssen die Städte und Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger in angemessener Form beteiligen. Über die Form der Beteiligung entscheidet die jeweilige Stadt oder Kommune.