19.09.2011
Barbara Walter
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,
uns liegt heute die Richtlinie zur Budgetierung an Schulen im Landkreis DA-Di zur Beschlussfassung vor.
Mit diesem Papier wird sowohl der Verwaltung als auch den Schulen ein Instrument zur Verfügung gestellt, das dem Wunsch der Schulen nach Eigenverantwortung und Selbständigkeit gerecht wird und zugleich Verlässlichkeit und Transparenz bietet.
Das neue Hessische Schulgesetz (HSchG) sollte zwar den Rahmen für ein höheres Maß an Eigenverantwortlichkeit bilden, schafft aber – zumindest in der vorliegenden Fassung – keine Voraussetzungen für eine rechtliche Selbständigkeit der Schulen.
Wir von B90/Die Grünen begrüßen ausdrücklich den Ansatz, Schulen ein größeres Maß an Freiheit durch eigenverantwortliches Entscheiden und Handeln zu ermöglichen.
Mit der vorliegenden Richtlinie wird diesem Grundsatz Rechnung getragen, indem den Schulen – vertreten durch ihre Schulleitungen – im Rahmen von Schulbudgets ein nicht zu unterschätzender Handlungs- und Entscheidungsspielraum übertragen wird.
Darüber hinaus bietet dieses Papier eine eindeutige Differenzierung zwischen Schul- und zentralen Budgets und definiert in einem umfangreichen Katalog die vom Schulträger zu realisierenden Leistungen.
Schule will und soll sich entwickeln – weiter entwickeln hin zu, modernen Anforderungen gerecht werdenden, Lern- und Lebenswelten.
Schwerpunktsetzung und Schulprofile schaffen für jede Schule eine eigene Identität, insbesondere wenn sie Ergebnis eines von der ganzen Schulgemeinde getragenen Entwicklungsprozesses sind. Und solche Schwerpunktsetzungen und Schulprofile kosten Geld!
Aber genau hierfür brauchen Schulen Planungssicherheit, die über das jeweils laufende Haushaltsjahr hinausgeht.
Daher halten wir die in der Richtlinie vorgeschlagene Regelung der Mittelübertragung nicht nur für sinnvoll sondern geradezu für notwendig.
Der Anreiz zu sparsamem Wirtschaften, wird nach unserem Dafürhalten eher in der heute vorgelegten Form als in den im Dezember 2010 verabschiedeten Möglichkeiten der Mittelübertragung gegeben.
Insbesondere unter dem Aspekt der Budgetgarantie, wonach aus den Vorjahren übertragene Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung unangetastet bleiben und zur Verfügung stehen.
Wir, von B90/Die Grünen befürworten die Übertragung von immer mehr Eigenverantwortung an die Schulen, hier also die Übertragung der Verantwortung für Schulbudgets an die Schulleitungen, sowie deren Einbindung bei der Erstellung der zentralen Budgets durch schuleigene Bedarfsplanungen.
Dass die Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung und Priorisierung der schuleigenen „Wunschzettel“ zu den zentralen Budgets in Abhängigkeit der vorhandenen Ressourcen und der Vorgaben des Schulentwicklungsplanes erfolgt, ist selbstverständlich.
Im Sinne meiner Ausführungen stimmen wir den vorliegenden Richtlinien bzw. der Beschlussvorlage in allen Punkten zu.
Besten Dank.