Nachhaltige Landwirtschaft

Kreistag 14.09.2020

TOP 23, Antrag CDU
Marianne Streicher-Eickhoff

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

meine Damen und Herren,

 

die regionale Landwirtschaft ist wichtig! Sowohl für unsere Lebensmittelproduktion als auch für den Erhalt von Natur und Landschaft!

 

Die regionale Wasserwirtschaft ist wichtig! Sowohl für unsere Lebensmittelproduktion als auch für den Erhalt von Natur und Landschaft!

 

Was nun?

Wir dürfen die Interessen von Landwirten und Wasserwirtschaft nicht als konkurrierende Nutzungsinteressen sehen, sondern als gleichwertig und miteinander vereinbar. Der CDU-Antrag verfolgt diesen Ansatz, hebt unseres Erachtens aber noch zu sehr darauf ab, die Landwirtschaft vor vermeintlich ungerechtfertigten Beschränkungen im Interesse des Grundwasserschutzes zu schützen.

Zu schützen vor bundeseinheitlichen Regelungen, die aus einem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium kommen!

 

Es geht um die Transparenz bei der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete – sogenannte „rote Gebiete“. Für sie gelten Bewirtschaftungseinschränkungen aufgrund der Düngeverordnung.

 

Im Interesse der Landwirtschaft unterstützen wir deshalb die Forderungen nach einer raschen Binnendifferenzierung durch den Aufbau eines engmaschigeres Messnetzes

und der Transparenz der Messergebnisse.

Den Punkten 2 und 3 des Antrages stimmen wir deshalb zu.

 

Nicht zustimmungsfähig ist für uns jedoch die Forderung nach einer Einschränkung der Düngergaben ausschließlich auf Flächen, bei denen die landwirtschaftliche Nutzung als Verursacher eindeutig feststeht. Neben den Schwierigkeiten zweifelsfreier Nachweise hat auch die Landwirtschaft eine Gesamtverantwortung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen, aus der sie nicht entlassen werden kann. (Punkt 1)

 

Wir haben keinen Anlass zum Zweifel an einer „sachgerechten“ Abgrenzung der roten Gebiete nach den Bundesvorgaben. Grundwasserschutz ist für uns nicht verhandelbar. Die Gebiete können deshalb nicht „im Dialog“ ermittelt werden. Hier sind die gemessenen Nitratwerte ausschlaggebend. (Punkt 4)

 

Auch haben wir keinen Grund zum Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der Messbrunnen im Kreisgebiet. Konkrete Hinweise werden von den Antragstellern nicht gegeben. (Punkt 5)

 

Ebenso haben wir keine Zweifel an der sachgerechten Unterstützung der Landwirte bei notwendigen Investitionen durch die Genehmigungsbehörde. Wir alle wissen, dass Fristen einzuhalten und Beteiligungsverfahren durchzuführen sind. Außerdem sind die Gesetze und deren Ausführungsverordnungen/Handlungsanweisungen eindeutig. Wir sollten den Eindruck vermeiden, es würde nicht optimal und effizient gearbeitet. Einer speziellen Aufforderung dazu bedarf es unseres Erachtens nicht. (Punkt 6)

 

Unser Engagement in der Ökomodellregion Südhessen spricht für sich! Wir unterstützen die Landwirte durch die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten in besonderer Weise. Der Punkt 7 gilt für uns als erledigt. (Punkt 7)