MVZ Gründungen

Kreistag, 09.12.2019
Marianne Streicher-Eickhoff

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

Hausärztliche Versorgung muss als wesentliche infrastrukturelle Ausstattung einer Gemeinde gewertet werden. Umso größer die kommunale Aufregung, wenn Praxen schließen und Ärzte in Ruhestand gehen. Da kommt die Bereitschaft des Landkreises, zunehmend Verantwortung für die medizinische Versorgung zu übernehmen, gerade recht.
Wir hatten einmal vereinbart, dass die Kreisgründung die letzte Möglichkeit sein sollte, wenn andere Möglichkeiten versagen.

Deshalb lassen Sie mich erinnern:
Auch Ärzte können sich zu Berufsausübungsgemeinschaften zusammentun, es gibt MVZ-Betreiber in Form von Personengesellschaften oder juristischen Personen -aber vor allem: auch Kommunen können MVZ gründen!
Die oft genannten Hindernisse für Einzelpraxen mit hohen Investitionen und langen Arbeitszeiten gelten dann für die Mediziner/innen nicht.

Der Kreis hat allerdings mit hohem Engagement und Beratungsleistungen – insbesondere von Frau Meyer – Vorleistungen für fast alle Städte und Gemeinden erbracht, um die Hausarztversorgung zu sichern. Die Ergebnisse sind individuell verschieden.

Das MVZ in Oberamstadt als Blaupause mit der Einführung der nichtärztlichen Versorgungsassistentin /Assistenten und der Gesundheitsmanagerin halten wir für eine gute Lösung.

Wenn wir die sachgerechte Entwicklung der MVZ jedoch verstetigen wollen, brauchen wir dafür Spielregeln – sowohl hinsichtlich der Finanzen als auch der räumlichen Verteilung. Einen Anfang hatten wir mit den internen Bewertungsmatrizen gemacht.
Wichtig schien uns dabei die finanzielle Beteiligung der Kommunen. Über die Höhe des mit den Gemeinden verhandelten Angebots kann man unterschiedlicher Meinung sein. Im Grundsatz ist es für uns Grüne allerdings ein Erfolg. Es erspart schwierige Verhandlungen, Neid und Konkurrenz zwischen den Kommunen.
Punkte in der Matrix zu erreichen, indem man einstimmig vom Landkreis kostenlose Leistungen (MVZ-Gründung) fordert, ist einfach.
Die Bereitschaft zur Mitfinanzierung ist schon eine höhere Hürde. Insofern erscheint uns die Vereinbarung zur einheitlichen Kostenbeteiligung als ein Akt der Solidarität. Allen, die daran beteiligt waren, deshalb an dieser Stelle ein Dankeschön.

Aber deshalb ist auch der Änderungsantrag zu TOP 20 wichtig. Das Signal, das wir aussenden, muss klar heißen, die Gemeinde, die sich aus dieser Solidargemeinschaft heraushalten will, kann von uns nicht die Unterstützung zum Erhalt eines wichtigen Standortfaktors erwarten.

Wir werden diesbezüglich die Matrix zu überarbeiten haben. Die Kostenbeteiligung muss u.E. als unabdingbare Voraussetzung ihren Niederschlag finden.