MVZ Alsbach-Hähnlein

Kreistag 19.03.2021- Marianne Streicher-Eickhoff

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen und Kolleginnen,

das Thema der hausärztlichen Versorgung ist eines derjenigen, das uns intensiv in der gesamten Wahlzeit beschäftigt hat. Und es wird auch unsere Nachfolgenden nicht loslassen.

Wir Grünen haben die Gründung der MVZ GmbH und Ihre Aktivitäten immer unterstützt – genauso wie wir nie einen Zweifel daran gelassen haben, dass der Versorgungsauftrag zur stationären Versorgung in die öffentlichen Hände des Landkreises gehört.

Warum tun wir uns jetzt mit der Gründung des MVZ in Alsbach-Hähnlein so schwer?

Zum einen:
Weil wir unsere hart erarbeiteten und abgestimmten Kriterien der Gründungsvoraussetzungen nicht berücksichtigt sehen.

Zum anderen:
Weil ein Kreistag, dessen Nachfolge bereits gewählt ist, in letzter Minute solche Entscheidungen fällen soll.

Die vorgetragenen Argumente der Befürworter können nicht überzeugen.

Unsere Vereinbarung war, dass der Kreis sich dort mit einem MVZ engagiert, wo der Versorgungsauftrag durch eine Besetzung durch die Ärzteschaft nicht gesichert werden kann.

Frage: Ist das der Fall, wenn sich eine Vereinigung zusammengeschlossener Ärzte bewirbt und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist?Warum bedarf es einer Konkurrenzbewerbung des Landkreises?

Der Verweis auf vorhergehende Verfahren überzeugt nicht. Sie sind der berühmte Schnee von gestern.Und der Verweis um den Streit auf eine Bürgschaft, die inzwischen obsolet ist, geht an der Sache vorbei.

Noch weniger überzeugt der Verweis auf weitere freie Arztsitze im Umfeld. Warum kann der Kreis nicht diese wahrnehmen, wenn sich wirklich kein Dritter findet?

Was ist so erstrebenswert an der Anmietung von Räumen, die nachweislich – weil nicht barrierefrei – für den Betrieb nur bedingt geeignet sind und an der Einstellung einer Ärztin, die laut allen Aussagen schon seit Jahren nicht mehr praktizieren möchte?

Selbst das einhellige Votum der politischen Gremien in der Gemeinde kann nicht überzeugen. Welcher Gemeindepolitiker würde die Chance zur Errichtung eines MVZ durch den Landkreis schon verhindern wollen – und das vor einer Kommunalwahl. Wir sind uns alle einig, dass ein MVZ einen Standortvorteil – weil Sicherung der ärztlichen Versorgung – bedeutet. Das kann aber auch anders bewerkstelligt werden.

Die Entscheidung liegt hier beim Kreis, der das Wohl aller seiner Kommunen im Kreis im Auge haben muss. Und da gibt es wirklich benachteiligte Gebiete. Da gibt es Kommunen, die Eigeninitiativen entwickelt – und zu Ende gebracht haben, (die nicht auf halber Strecke nach der öffentlichen Hand rufen).

Meine Damen und Herren,

die Absicht unseres Landrats zur Errichtung eines Gesundheitskonzern ist bekannt und steht ihm als SPD-Mann gut zu Gesicht. Die Grünen haben das mitgetragen und die seitherige Fraktion kann sich vorstellen, dass das so bleibt.

Überrascht hat uns die Reaktion der CDU. Sie hat regelhaft die Gesundheitspolitik kritisch bis zur Ablehnung von Wirtschaftsplänen begleitet. Ihre ungeteilte Zustimmung im Ausschuss lässt – bei den vielen offenen Fragen – Fragen offen.

Einen Grund zur Eile sehen wir nicht. Die abgabewillige Ärztin ist bereit weiter zu praktizieren. Bewerber für die Nachfolge stehen bereit. Warum muss der Kreistag zu diesem Zeitpunkt in ein laufendes Verfahren eingreifen?

Sollte eine sachgerechte Vergabe des Arztsitzes nicht möglich sein – darüber entscheiden nicht wir, sondern der Zulassungsausschuss der kassenärztlichen Vereinigung – kann ein Kreistag im Sommer immer noch beschließen. Im Internet kann man sehen, dass der Zulassungsausschuss fast monatlich tagt.

Ein positiver Beschluss heute wäre u. E. das falsche Signal an die

  • kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die sich auf den notwendigen und gerechten Einsatz ihrer Kreisumlagen verlassen können sollten
  • an die Ärzteschaft, der wir uns als potenzielle Konkurrenz präsentieren und
  • an die Wähler*Innen, die unsere Nachfolger*Innen bereits bestimmt haben.