Kreismitgliederversammlung

Im Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN in Hessen wurde u.a. vereinbart, dass im Rahmen eine HGO-Änderung auch die Grundlagen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid verbessert werden sollen. Ist das aber schon die Grundlage für eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung? Oder muss Partizipation nicht viel früher ansetzen, um eine wirkliche Beteiligung überhaupt erst zu ermöglichen? Und wie hängt die Informationsfreiheit, ob als Landesgesetz oder als kommunale Satzung, damit zusammen?

Wie Bürgerbeteiligung erfolgreich gestaltet werden kann, ist in der nachfolgen Rezension am Beispiel der Stadt Heidelberg nachzulesen.

Projekt Odysseus

Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene

Helmut Klages, Angelika Vetter, Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene – Perspektiven für eine systematische und verstetigte Gestaltung, edition sigma 2013, ISBN 978-3-8360-7293-9

Ausgehend von einer repräsentativen Untersuchung in 8 Ländern der Europäischen Union, die eine größer werdende Kluft zwischen BürgerInnen und Politik feststellte, machen sich die Autoren Helmut Klages und Angelika Vetter auf eine Suche nach den Ursachen. Dabei untersuchen sie die Frage, ob und welche Art der Bürgerbeteiligung eine Lösung sein kann, der Politik(er)verdrossenheit entgegen zu wirken.

Einen Rückblick auf die Entstehung der Demokratie führt vom Athenischen Modell – alle Bürger stimmen über die Geschicke der Stadt ab – hin zur Form der regelmäßig wiederkehrenden Wahl von Delegierten, das zum Modell des repräsentativen Demokratietypus vor allem der westlichen Staaten geworden ist.

Doch die Verlagerung der Entscheidung von den einzelnen BürgerInnen auf von Parteien nominierte und durch Wahlen bestimmte Abgeordnete führt zu einer zunehmenden Entfremdung zwischen beiden Seiten. Während die MandatsträgerInnen in einem Gewirr aus Sachzwängen stecken und die BürgerInnen zunehmend als überflüssiges Ärgernis betrachten, erfahren die BürgerInnen umgekehrt immer wieder, dass die da oben eh machen, was sie wollen. Die Autoren sehen diesen „Teufelskreis des gegenseitigen Misstrauens“ im Mittelpunkt aller Bemühungen einer Demokratiereform.

Die Autoren grenzen Bürgerbeteiligung von Formen der direkten Demokratie deutlich ab. Bürgerentscheide müssen eine Fragestellung letztlich auf eine Antwortmöglichkeit ja oder nein zuspitzen und stellen deshalb ein notwendiges Regulativ dar, sind aber in einer funktionierenden repräsentativen Demokratie eher die Ausnahme.

Bürgerbeteiligung muss bereits in der Planungsphase ansetzen, sie muss kooperativ und nicht informell sein. Der Bürgermeister, die Verwaltung oder die Gemeindevertretung, die ein Beteiligungsverfahren erfolgreich durchführen will, muss mutig den Stier bei den Hörnern packen.

Zitat: „In vielen einschlägigen Mythen und Sagen sind die Wege der Mutigen mit den Überresten der Törichten unter ihnen bedeckt. (…) Der letztlich erfolgreiche ist immer auch gleichzeitig der Kenntnisreiche und Umsichtige, zuweilen auch der Listige, als dessen Prototyp der Grieche Odysseus angesehen werden kann. Das Projekt der erfolgreichen Gestaltung einer „realistischen“ Bürgerbeteiligung könnte insofern als „Projekt Odysseus“ bezeichnet werden.“  

Die Autoren formulieren 10 Voraussetzungen, die für eine erfolgreiche Bürgerbeteiligung erfüllt sein müssen. Dazu gehört unter anderem, dass alle BürgerInnen jederzeit verbindlich und zuverlässig in öffentlichen Entscheidungsprozessen Gehör finden und sich gestaltend einbringen können. Eine vom Beteiligungsprozess abweichende Entscheidung kann der Rat natürlich treffen. Darüber muss dann aber angemessen Rechenschaft abgelegt werden. Ein so gestaltetes Beteiligungsverfahren führt nach Auffassung der Autoren im Dreieck BürgerInnen – Politik – Verwaltung zu einer Win-Win-Win-Situation.

Am „Leitfaden der mitgestaltenden Bürgerbeteiligung in der Stadt Heidelberg“ werden die Überlegungen in der Praxis erläutert. Das Beispiel Heidelbergs ist auch deshalb naheliegend, da die Autoren die Stadt bei der Entwicklung des Konzepts wissenschaftlich begleitet haben. Um eine frühzeitige Beteiligung zu ermöglichen, wird auf dem Internetserver der Stadt eine Vorhabenliste mit allen Projekten geführt, für die ein Interesse der BürgerInnen unterstellt werden kann. Vorhabenliste und Leitlinien, auch in einer Kurzfassung, sind unter www.heidelberg.de Rubriken Rathaus, Bürgerbeteiligung abrufbar.

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