Infotafel zu den Namensgeberinnen und Namensgebern unserer Schulen im Landkreis

Von Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende in Doppelspitze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 17: Infotafel zu den Namensgeberinnen und Namensgebern unserer Schulen im Landkreis,
Vorlage 4895-2024/DaDi
Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

auch wir finden es wichtig, dass an den Schulen eine Erinnerungskultur für die Namensgeberinnen und Namensgeber der Schulen etabliert wird. Schließlich handelt es sich dabei in der Regel um Persönlichkeiten aus der Geschichte, die für Gesellschaft, Politik, Kultur, Wissenschaft Besonderes hervorgebracht oder sich dafür besonders engagiert haben. Diese Leistungen sollen auch der Schulgemeinde und deren Gästen bekannt oder in Erinnerung gerufen werden.

Zu den bereits im Beschlussvorschlag beispielhaft aufgeführten Maßnahmen möchten wir ergänzen, dass auf den Hinweistafeln, die ja nur ein begrenztes Platzkontingent haben, auch QR-Codes angebracht werden können. Über diese könnten weitere sachliche und anschauliche Informationen über die Namensgeber*innen abgerufen werden, z. B. Musikstücke, Gedichte oder bedeutende politische Reden. Dies könnte unserer Meinung nach sehr gut zur Medienbildung der Schüler*innen beitragen. Die Befürchtung des Schuldezernenten „Oh nein, noch mehr Handynutzung an Schulen!“ teilen wir in diesem Zusammenhang nicht.

Dass dieses Projekt zunächst bei den neuen Schulen beginnen soll, begrüßen wir sehr. Damit werden zuerst zwei Frauen, die an der Erarbeitung des Grundgesetzes maßgeblich beteiligt waren, Helene Weber und Elisabeth Selbert, sowie der Flugpioneer August Euler in den Focus gestellt. Elisabeth Selbert hat dafür gesorgt, dass der Satz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ im Grundgesetz festgeschrieben wird. Davon sind wir in der praktischen Umsetzung heute in unserer Gesellschaft, und in vielen anderen weltweit noch viel mehr, weit entfernt. Deshalb brauchen junge Menschen nicht nur an den Schulen weibliche Vorbilder und die Leistungen von Frauen müssen überall anerkannt werden. Dass das nicht der Fall ist, zeigt die Tatsache, dass es im Landkreis bisher nur ganz wenige Schulen gibt, die nach Frauen benannt sind.

Auch wenn unser Grundsatzantrag, künftig nur Frauen als Namensgeberinnen heranzuziehen, abgelehnt wurde, begrüßen wir es, dass nun zwei weitere Schulen an zwei Frauen erinnern, an politisch engagierte, und die Erarbeitung der Erinnerungskultur nun überwiegend mit Frauen beginnt.

Wir werden dem Antrag zustimmen.