Von: Sander Schwick, Fraktionsmitglied
TOP 15: Zwischenergebnisse zur Planung Ausbau B45 und Ortsumgehung Groß-Bieberau B 38 im KUGI vorstellen, Vorlage 4475-2024/DaDi
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Anwesende,
im KUGI wurde unser Antrag für erledigt erklärt. Das war vorhersehbar. Denn es wurde nach dem gleichen Schema verfahren wie mit vielen Anträgen davor auch.
Sobald ein Oppositions-Antrag vorliegt, mit dem sich die Dezernenten nicht intensiver oder gar nicht beschäftigen möchten, wird jemand, also z. B. Mitarbeitende der Kreisverwaltung, beauftragt im Ausschuss zu diesem Thema zu berichten. Danach kann man dann ruhigen Gewissens den Antrag für erledigt erklären lassen. Ob die Inhalte des Berichts und die Inhalte des Antrags zusammenpassen, ist hierbei nicht wichtig.
Im KUGI wurde im Wesentlichen über den aktuellen Stand des Verfahrens berichtet. Das ist zwar erstmal besser als gar nichts, dennoch enthielt der Vortrag nur wenige Zwischenergebnisse, wie sie von uns beantragt sind. Zudem konnte im KUGI auch nicht dargelegt werden, auf welcher Grundlage die Ergebnisse ermittelt wurden.
Es ist bekannt, dass es Gutachten z. B. zu Naturverträglichkeit und Emissionen gibt und aktuelle Verkehrszählungen vorliegen. Es existieren also schon Teilergebnisse, die in nicht-öffentlich tagenden Gremien, also hinter verschlossenen Türen, besprochen werden.
Ich frage Sie als Dezernenten: Was steht denn da so Brisantes drin, dass man sie nicht öffentlich machen kann?
Sie planen hier entscheidende Infrastrukturmaßnahmen des Landkreises im Hinterzimmer. Schafft man so Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern?
Ich komme zum Schluss: Der Antrag ist keinesfalls erledigt. Der Kreistag sollte intensiver in die Planungsprozesse eingebunden werden, sich dafür stark machen, dass alle Bürgerinnen und Bürger diese auch transparent begleiten können. Es ist einfach zu spät, wenn in einem Jahr erst ein Ergebnis-Paket vorgelegt wird.
Aus diesem Grund bitte ich darum, den Antrag zu beschließen und danke für Ihre Zustimmung.