Informationsfreiheitssatzung

Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Kreistag Darmstadt-Dieburg

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
wir bitten um Aufnahme des nachfolgenden Änderungsantrags auf die Tagesordnung
des Kreistages am 03.09.2018 zum TOP 18 – Antrag von FW/PP zur Einführung einer
Informationsfreiheitssatzung im Landkreis:

1. Der Kreisausschuss wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit über das Hessische
Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) vom 8. Mai 2018
hinaus ein Bedarf für eine Informationsfreiheitssatzung des Landkreises für
kommunale wie auch staatliche Auftragsangelegenheiten besteht.

2. Sollte ein solcher Bedarf festgestellt werden, und sollten keine rechtlichen
Gründe dem entgegenstehen, wird der Kreisausschuss gebeten, in
angemessener Frist einen Entwurf für eine solche Satzung vorzulegen. Ein
solcher Entwurf könnte sich an dem in anderen Landkreisen eingeführten
Musterentwurf des hessischen Landkreistages orientieren.

Begründung:
Das oben zitierte Gesetz gilt nach dessen § 1 „für die die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch die öffentlichen Stellen des Landes, der
Gemeinden und der Landkreise.“ Dieser damit definierte Anwendungsbereich hat
allerdings seine Grenze im Grundsatz der kommunalen Allzuständigkeit, soweit nicht
durch die Verfassung Grenzen gesetzt sind. Dem wird insofern Rechnung getragen,
als in § 81 Abs. 1 Ziff. 7 Landkreise und Gemeinden nur dann dem vierten Abschnitt
des Gesetzes, mit dem die Informationsfreiheit geregelt wird, unterliegen, wenn dies
durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Zu prüfen ist allerdings noch, ob sich eine
damit für kommunale Angelegenheiten ohne Zweifel rechtlich zulässige
Informationsfreiheitssatzung auch auf staatliche Auftragsangelegenheiten des
Landkreises beziehen kann.