Antragsrede zu TOP 15 (Hausaufgabenhilfe), KT-Sitzung 26. 9. 17 (Renate Battenberg)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
Seit vielen Jahren wird in unserem Landkreis über das Lehrangebot der Kreisvolkshochschule eine Hausaufgabenhilfe an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen angeboten. Dafür stehen begrenzt Mittel im Kreishaushalt zur Verfügung, mit denen Honorarkräfte beschäftigt werden können. Das zuerst im Ostkreis eingeführte System hat jedoch im Laufe der Zeit zu Ungerechtigkeiten geführt, da diejenigen Schulen, die entsprechende Anträge frühzeitig gestellt haben, aus den dafür vorgesehenen Mitteln bedient werden konnten, während viele andere leer ausgingen. Hinzu kommt, dass hinter diesen Hilfen kein irgendwie definiertes pädagogisches Konzept stand. Es gab also schon lange einen Bedarf, dieses System gerechter und pädagogisch sinnvoller zu gestalten.
Anlass für eine Änderung bot auch die Einrichtung von Lernzeiten an den Schulen, die sich dem Modell „Pakt für den Nachmittag“ angeschlossen haben, denn hier wurden die Hausaufgabenhilfen älteren Stils durch pädagogisch betreute Zeiten außerhalb des Kernunterrichts, sogenannte Lernzeiten ersetzt. Dadurch kann stärker auf die Bedürfnisse der betroffenen Schülerinnen und Schüler eingegangen und bestimmte Schwerpunkte gebildet werden. So wurde auch der Einsatz geschulten Personals möglich, ohne dass die Volkshochschule dazwischen geschaltet werden musste.
Es ist deshalb ein richtiger Gedanke, wenn dieses System nun auf alle Grundschulen und Förderschul- Grundstufen übertragen wird, vor allem aber die vorhandenen Mittel anders eingesetzt werden. Da diese Mittel allerdings der Höhe nach weiterhin begrenzt sind, und auch nicht nach Gießkannenprinzip ohne Rücksicht auf vorhandene Bedarfe verteilt werden sollten, war es wichtig, sozial relevante Indikatoren zu bilden, die eine gerechte Verteilung ermöglichen. Auf der Grundlage der Statistiken des Landes Hessen boten sich der jeweilige Ausländeranteil und der Migrationsanteil bei den Schülerinnen und Schülern an. Dies sind allerdings Kriterien, die den jeweils bestehenden besonderen Förderbedarf nur teilweise erfassen können; doch andere stehen ohne Eingriff in Datenschutzrechte nicht zur Verfügung.( Es muss allerdings betont werden, dass die Fördermittel zur Einrichtung von Lernzeiten keineswegs nur den erwähnten Fördergruppen zur Verfügung kommen sollen, sondern allen Kindern, bei denen entsprechender Förderbedarf besteht.)
Ohne Aufstockung der Haushaltsmittel von 140.000,- € können damit, wie im Antrag angegeben, bis zu 40 Prozent der Grundschulen bzw. Förderschul-Grundstufen, also höchstens 24 Schulen aus beiden Gruppen, bedient werden. Allerdings wäre es sinnvoll, zum Schuljahreswechsel 2017/2018 die neuen Verteilungsindikatoren zu evaluieren, um festzustellen, ob die an den Schulen vorhandenen Bedarfe tatsächlich erfasst werden können.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird daher dem Antrag der Vorlage Nr. 180 zustimmen.