Grundsatzbeschluss zur Gleichstellung bei Namensgebung kreiseigener Liegenschaften

Redebeitrag im Kreistag am 26.06.2023
Von Ramona Halbrock, Fraktionsmitglied Bündnis 90/Die GRÜNEN
(Es gilt das gesprochene Wort.)

TOP 17
Vorlage 2907 – 2023/DaDi
Grundsatzbeschluss zur Gleichstellung bei der Namensgebung kreiseigener Liegenschaften


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
verehrte Damen und Herren Kreistagsabgeordnete,

wir beantragen, der Kreistag möge beschließen:

Die Namensgebung kreiseigener Liegenschaften (Schulen, Hallen, Verwaltungsgebäude u. ä.) im Landkreis Darmstadt-Dieburg soll, sofern eine Benennung nach Personen vorgesehen ist, künftig weibliche bzw. diverse Persönlichkeiten würdigen.

Die Nutzer*innen dieser Kreisliegenschaften als auch die Bürger*innen mit örtlichem Bezug sind in geeigneter Form an der Namensfindung und Namensgebung zu beteiligen.

Zur Begründung:

Der Änderungsantrag zur Benennung der neuen Grundschule in Griesheim nach einer Frau hat in der vergangenen Sitzungsrunde insofern Zuspruch erfahren, dass ein eklatantes Ungleichgewicht im Landkreis in der Namensgebung von kreiseigenen Liegenschaften zwischen weiblichen und männlichen Personen erkennbar ist.

Wie der Einzelfall allerdings gezeigt hat, sind kurzfristige Änderungen im Namensgebungsprozess nicht möglich. Daher ist es erforderlich einen Grundsatzbeschluss zu fassen.

Der Antrag wurde dieses Mal im GGSA behandelt. In gleicher Sitzung gab es aus dem Büro für Chancengleichheit den Jahresbericht 2022 zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan.

Mit der Bestellung einer „Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte“ achten wir auf Chancengleichheit von Frauen und Männern und ganz selbstverständlich ist uns der Umgang mit den zugrunde liegenden Regelwerken die wie z.B. die Berichterstattung gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG).

Und bei der Benennung von Kreisliegenschaften soll das anders sein?

Aber nicht nur die Gleichstellung, sondern auch Prozessqualität, Kommunikation und Einbindung von Beteiligten sollen mit dem Grundsatzbeschluss in den Blick genommen und geregelt werden. Für die neue Grundschule in Griesheim, die zunächst temporär für einige Jahre am Standort der Carlo-Mierendorff-Schule entsteht, wäre es also durchaus in Betracht gekommen, die Schulgemeinde bei Namensfindung und Namensgebung einzubeziehen. Das ist aber nicht erfolgt, wie wir alle wissen.

Regelwerke sind notwendig. Wenn das alles von selbst funktionieren würde, dann bräuchten wir sie nicht. Und genau der eklatante Unterschied in der Namensgebung nach männlichen und weiblichen Vorbildern im Landkreis, genau das jüngste Bespiel, die Benennung der August-Euler-Schule haben gezeigt, wie der Prozess abläuft und welche Entscheidungen getroffen werden, wenn es eben keine Regelungen gibt.

Man hat das Problem erkannt und unterstreicht den Handlungsbedarf. Aber es mangelt an der Bereitschaft, einen folgerichtigen Grundsatz-Beschluss dazu zu fassen. 

Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist nicht erledigt.

Wer es Ernst damit meint, Ungleichheiten und Benachteiligungen zu beseitigen, wer Gleichstellung und Partizipation umsetzen will, kommt an einer grundsätzlichen Regelung nicht vorbei.

Deshalb stimmen Sie bitte dem vorliegenden Grundsatzbeschluss zu.

Vielen Dank.