Fortführung der Schulsozialarbeit an Schulen

Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur 15. Sitzung des
Kreistags Darmstadt-Dieburg

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 30. September 2013 zu nehmen.

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreistag Darmstadt-Dieburg begrüßt den Gesetzentwurf des Deutschen Bundesrats (Bundestagsdrucksache 17/13663) und fordert den Deutschen Bundestag auf, dass die bis zum 31.12.2013 befristeten Mittel für die Schulsozialarbeit an Schulen verlängert werden./li>
  2. Sollte der Bundestag die Fortführung der Finanzierung ablehnen, wird der Kreisausschuss beauftragt, die Weiterführung der zusätzlichen vier Stellen für Schulsozialarbeit im Wirtschaftsplan 2014 mit eigenen Mitteln zu prüfen.

Begründung:
Der Kreistag Darmstadt Dieburg beschloss am 07. November 2011 mit Vorlage 0324-2011/DaDi, dass die befristeten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von 200.000 Euro für den Ausbau der Schulsozialarbeit angenommen werden. Durch diese Mittel wurde der Anteil der Schulsozialarbeit an SEK-I-Schulen im Landkreis verbessert und die Schulsozialarbeit an Förderschulen und der Landrat-Gruber-Schule auf- und ausgebaut.
Zum 31. Dezember 2013 laufen diese befristeten Stellen aus. Mit Vorlage 1516-2013 wird von Seiten des Kreisausschusses ein sehr guter Überblick gegeben, welche positiven Erfahrungen mit der Schulsozialarbeit an den Kreisschulen gemacht wurden. So sprechen sich beispielsweise die Schulleitungen der Förderschulen aufgrund der positiven Erfahrungen für eine Fortführung dieser Maßnahmen aus. Auch der Kreiselternbeirat
Darmstadt-Dieburg hat sich für die Fortsetzung dieser Maßnahmen ausgesprochen.
Bezüglich der weiteren Finanzierung dieser Stellen sehen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor allem Bund und Land in der Pflicht und fordern eine angemessene Beteiligung in diesem Bereich.
Sollten Bund und Land (wie so oft) sich alleine auf eine Anschubfinanzierung beschränken und kein nachhaltiges und kontinuierliches Finanzierungskonzept bereitstellen, wird geprüft werden, inwieweit die Stellen im Stellenplan des Landkreises abgesichert werden können.