Rainer Schönenberg, KT 8.4.2019
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
Wir lehnen den Antrag der Fraktion F 21 und auch den Änderungsantrag der AfD ab.
Im Gegensatz zu den Antragstellern sehen wir im Luftreinhalteplan für Darmstadt sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität.
Gerade durch den Green-City-Plan konnte von der Stadt ja ein generelles Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge verhindert werden.
Die vorgesehenen Verkehrsbeschränkungen sind partiell und dienen dazu, die extrem belasteten Anwohner zu entlasten.
Es besteht die Erwartung, dass die Grenzwerte bis 2020 eingehalten werden können.
Natürlich müssen Stadt und Kreis gemeinsam an einer neuen Verkehrspolitik arbeiten, dies kann aber nicht gelingen, wenn sich gegenseitig erst einmal Vorwürfe gemacht werden.
Eine Ausrichtung der Mobilität auf den Autoverkehr, wie er aus dem Antrag spricht, lehnen wir ab. Und wir werden Lösungen finden müssen, wie das Mobilitätsbedürfnis der Menschen und der Klimaschutz unter einen Hut gebracht werden können.
Förderung und Ausbau alternativer Antriebe, des öffentlichen Nahverkehrs , des Radverkehrs und des Verkehrsmanagements sind Maßnahmen um für bessere Luft und damit mehr Lebensqualität zu sorgen.
In der Begründung des Antrages wird auf ein vermeintliches Grundrecht der Fahrzeughalter abgehoben, ohne auch nur das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Anwohner zu erwähnen. Aus meiner Sicht ist das Recht auf Gesundheit sehr viel höher zu werten, als das Recht auf Nutzung des Eigentums.
Außerdem sind die Maßnahmen ein Beitrag, die Erderwärmung zu bremsen.
Die geringfügigen Nutzungseinschränkungen sind dafür ein vertretbarer Preis, der leider erforderlich wird, weil die Abgaswerte der PKW sehr viel schlechter sind, als von der Autoindustrie vorgegaukelt.
Die Fraktion Bündnis90/Die GRünen wird beide Anträge ablehnen.