Redebeitrag zur Kreistagssitzung am 27.03.2023
Von Martin Tichy, Fraktionsmitglied Bündnis 90/Die GRÜNEN (Es gilt das gesprochene Wort.)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Kreis ist Partner der Kommunen und erbringt mit diesen gemeinsam die öffentlichen Leistungen, die die Menschen hier im Kreis und dessen 23 Gemeinden benötigen. Der Kreis hat keine eigenen selbstbestimmbaren Steuereinnahmen. Er wird finanziell von den Kommunen getragen. Doch seit dem Doppelhaushalt 2022/2023 stellen wir fest, dass die Kommunen sich finanziell vom Kreis überfordert und bei der Festlegung der Umlagen übergangen und nicht angemessen wahrgenommen fühlen.
Der gemeinsame Brief aller Bürgermeister*innen im Frühjahr letzten Jahres war ein Novum. Die vorliegenden fundierten Stellungnahmen aus Kommunen zum Anpassungsbeschluss untermauern diesen Eindruck.
Nach der Rechtsprechung ist die tatsächlich notwendige Bedarfssituation der Landkreise zu ermitteln und die finanzielle Leistungsfähigkeit aller umlageverpflichteten Gemeinden im Kreisgebiet sowie deren gesetzliche Verpflichtung zum Haushaltsausgleich unbedingt zu prüfen. Die Kreis-Umlagen zu erhöhen und die finanzielle Leistungsfähigkeit in Form eines nicht aktualisierten Ausdrucks des einheitlichen kommunale Analysesystem Hessen – kurz „MittelfristKASH“ – nur beizufügen, wird dieser Forderung in keiner Weise gerecht.
Deshalb haben wir gemeinsam mit den Fraktionen von FDP und FW/UWG einen zweiteiligen Antrag gestellt:
Das MittelfristKASH kurzfristig zu aktualisieren und im zweiten Schritt in einen Prozess einzutreten in dem erarbeitet wird, wie und ab wann das Vorliegen einer nicht mehr gegebenen „Leistungsfähigkeit der Kreiskommunen“ festgestellt wird und wie beim Vorliegen einer solchen mit der Kreis- und Schulumlage umgegangen werden soll.
Der erste Teil ist – auf Grund unseres Antrags – umgesetzt und das Ergebnis ist eindeutig. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreiskommunen hat sich deutlich verschlechtert. Vor der Aktualisierung wurde für das entscheidende aktuelle Haushaltsjahr bei fünf von 23 Kreiskommunen eine eingeschränkte oder gefährdete finanzielle Leistungsfähigkeit festgestellt. Aktualisiert zeigt sich, dass bei mindestens 12 Kommunen – der Mehrheit – die Ampel auf gelb oder rot steht.
Umso notwendiger ist es, dass wir den zweiten Teil unseres Antrags jetzt zügig angehen. Abschließend weise ich ausdrücklich darauf hin, dass dies kein einseitiger Prozess sein kann und wird, in dem nur der Kreis und die Umlagen zu betrachten sein werden, sondern auch die Einnahmen und Einnahmemöglichkeiten der Kreiskommunen sowie die zu bewältigenden Aufgaben – wie z. B. der massive Ausbau der Kinderbetreuung – der Kreiskommunen.