Beschluss des Kreisvorstandes vom 10.06.2015

An die GRÜNE LANDTAGSFRAKTION Hessen
An den GRÜNEN LANDESVORSTAND Hessen

Wir protestieren gegen die Unterstützung einer Initiative der Hessischen Landesregierung zur Einführung des Schutzparagraphen 112 StGB durch die Landtagsfraktion. Sie soll von Hessen im Bundesrat eingebracht werden. Durch die Einführung dieses Paragraphen besteht die Gefahr einer Beschneidung des in Art. 8 Abs. 1GG geregelten Demonstrationsrechts.
Vorweg: keiner der Unterzeichner rechtfertigt die massiven Ausschreitungen von Demonstranten bei der EZB-Einweihung, diese haben auch den Zielen von Blockupy geschadet. Wenn als Konsequenz dieser Ausschreitungen und der jahrelangen Lobbyarbeit der Polizei aber folgt, das Strafgesetzbuch um einen neuen „Schutzparagraphen 112“ erweitern zu wollen, müssen bei einer Bürgerrechtspartei die Alarmglocken losgehen. Da bereits im Koalitionsvertrag die Bundesratsinitiative angekündigt wurde, können die Blockupy Ausschreitungen nur als vorgeschobene Rechtfertigung für die Initiative gesehen werden.
Dieser „Schutzparagraph“ schafft eine Strafandrohung für tätliche Angriffe auf Beamte des Polizeidienstes sowie Helfer von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste mit dem Strafmaß einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Der Tatbestand ist dabei so unscharf definiert, dass er staatlicher Willkür in Zukunft jederlei Raum lässt, während gleichzeitig die Strafandrohungen drakonisch sind.
Die gegebene Gesetzeslage reicht vollauf, um die Interessen von Polizei und Hilfskräften zu schützen. Gerade Mitglieder unserer Partei, die in der Antiatom- und Friedensbewegung, im Wendland, an der Startbahn-West, in der Bürgerrechtsbewegung gekämpft haben, wissen noch sehr gut, wie der Staat demokratischen Prostest und bürgerlicher Ungehorsam immer wieder diskreditiert hat. Die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung zeigen eine Tendenz zur Kriminalisierung der Zivilgesellschaft und der Privilegierung des Staates.
Auch Grüne im Bundestag halten wenig von dem Vorstoß aus Hessen „Der sogenannte Schutzparagraph schützt keinen einzigen Beamten vor einem Angriff und ist somit eine reine Schaufenstermaßnahme“, sagte die Ex-Polizistin und grüne Innenexpertin Irene Mihalic gegenüber der taz. Die grüne Bundestagsfraktion sehe daher „keinen Regelungsbedarf“. Stattdessen müsse man sich „die Einsatzbedingungen genau anschauen und bewerten, ob Ausstattung und Personalstärke vor Ort jeweils angemessen sind“. Wir fordern Euch auf, die grüne Beteiligung nicht länger zu rechtfertigen und euch von dieser Initiative zu distanzieren.
Einstimmig beschlossen auf der Kreisvorstandssitzung am 10.06.2015

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