Anwendung der Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten

KT Sitzung 20.03.2017

Christian Grunwald, Fraktion Bü90/Die GRÜNEN, Antrag Die Linke
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte antragsstellende Fraktion,

wie in meiner Rede zum vorhergehenden Antrag, möchte ich betonen, dass es auch hier nicht um einen a priori politischen Antrag geht, sondern vielmehr um den Eingriff in gesetzlich geordnete Verwaltungsverfahren. Inwiefern es sinnvoll ist, dass ein solcher Antrag durch den Kreistag beschieden wird, ist hier als Fragestellung aufzuwerfen. Zumal, auch wenn wir diesen hier positiv bescheiden würden, er nicht gesetzeskonform wäre und somit von der Verwaltung nicht umgesetzt werden dürfte.
Ich erspare Ihnen in dieser Rede das Zitieren der Gesetzesbezüge.

Im Kern geht es darum, dass der betroffene Personenkreis das Recht hat, die erhöhten Mietleistungen ab dem 01.02.2017 auch rückwirkend einzufordern. Er kann dies erwirken, indem er einen Antrag stellt. Es besteht eben ein individuelles Antragserfordernis. Gesetzlich gesehen kann es keinen Automatismus geben. Ähnlich, wie im ersten Antrag haben die Koalitionsfraktionen im Zusammenwirken mit der Kreisbeigeordneten signalisiert, dass auf diese individualrechtliche Antragsmöglichkeit der betroffene Personenkreis in schriftlicher Form hingewiesen werden wird. Kreisbeigeordnete Lück soll Bericht erstatten.

Ich halte fest, dass es von der grünenpolitischen Ebene aus gesehen, für die Betroffenen zielführender wäre, wenn wir ein Gremium schaffen, in dem sich Betroffenenverbände mit der ausführenden Verwaltung auf Augenhöhe treffen, um solche Sachverhalte und deren gesetzeskonforme Lösung einvernehmlich und lösungsorientiert zu beraten. Kreistagsmitglieder könnten diesem zu definierenden Beteiligungsgremium beiwohnen.

Wir lehnen den Antrag ab und bitten Kreisbeigeordnete Lück wie beschrieben in punkto Hinweisblatt zu verfahren.
Politikinfosystem ladadi