14.9.2020
Antrag der Koalition und Änderungsanträge
Top 25-25.3.
– Hülya Lehr
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,
der vorliegende Antrag unserer Koalition zur Anschaffung und Verteilung von digitalen mobilen Endgeräten an bedürftige Schülerinnen und Schüler ist notwendig, um die Änderungen des Hessischen Digitalpakt Schule Gesetzes auch in unserem Landkreis transparent umsetzen zu können.
Mit Beschluss des Landtags vom Juni dieses Jahres, wurde im Hessischen Digitalpakt Schule Gesetz HDigSchulG § 9 inhaltlich geändert und lautet unter Absatz 1:
„Den öffentlichen Schulträgern mit Ausnahme des Landes Hessen und den Trägern genehmigter Ersatzschulen im Sinne der §§ 170 und 171 des Hessischen Schulgesetzes werden zur Beschaffung von mobilen Endgeräten für die Ausleihe an Schülerinnen und Schüler der Schulen in ihrer Trägerschaft, die für die Teilnahme an unterrichtsersetzenden Lernsituationen auf ein Leihgerät angewiesen sind, 50 000 000 Euro zur Verfügung gestellt“.
Diese Novellierung war notwendig, um die Auswirkungen von Covid-19 im Bildungswesen für den Fernunterricht von Zuhause aus für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Wie wir alle wissen, wurden die Schulen Covid-19 bedingt ab Mitte März 2020 geschlossen, die Unterrichtsfortsetzung in einer Ausnahmesituation als häusliches Lernen – Homeschooling – hat uns, in unserer Wohlstandsgesellschaft und im digitalen Zeitalter – als große Herausforderung überrascht!
Die sozialstaatlich unzulässige Ungleichbehandlung von wirtschaftlich gediegenen und wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendliche hat sich spätestens im Bereich der digitalen Unterrichtsform deutlich sichtbar gemacht.
Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms vom Bund, zusätzlich zu den vorgesehenen Mittel für den DigitalPakt Schule, sind dem Land Hessen 37.217.200 Euro zugeteilt. Mit einem Eigenanteil von 4.135.244 Euro sowie weiterer freiwilliger Aufstockung des Landes in Höhe von 8.647.556 Euro stellt die Landesregierung den Schulträgern 50 Millionen Euro als Kontingent zur Verfügung.
Nach einem Sozialschlüssel entfallen davon 1.660.193 Euro an unseren Landkreis als Schulträger. Die Verwendung dafür wird explizit im § 9 Hessisches DigitalPakt Schule Gesetz HDigSchulG beschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die hessische Landesregierung stellt uns bis zum 1. Dezember 2020 1,66 Millionen Euro als Kontingent zum zweckgebundenen Abruf zur Verfügung.
Unter Punkt 1 unserer Beschlussvorlage wird der genannte Gesetzestext kurz und verständlich zur Umsetzung wiedergegeben.
Unter Punkt 2 wird der wirtschaftliche Faktor als Parameter für die Bedarfsermittlung ausgeführt. Eine Begrenzung der Verteilung der digitalen Endgeräte ist budgetbedingt notwendig, da wir im Landkreis fast 30.000 Kinder und Jugendliche verteilt auf 81 Schulen haben.
Unter Punkt 3 wird die Priorität im Verteilungsprozess der digitalen Endgeräte als Parameter dargestellt. Wir sind uns einig, dass Jugendliche in Abschlussklassen für das häusliche Lernen – Homeschooling – einen größeren Bedarf haben als Kinder in der ersten Grundschulklasse.
Punkt 4 beinhaltet unsere Zielsetzung, alle Kinder und Jugendlichen in den Schulen mit einheitlichen digitalen Endgeräten für den schulgebundenen Unterricht auszustatten. D.h. mit dem Sofortausstattungsprogramm zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur im Landkreis, wollen wir im Rahmen des Hessischen DigitalPakt Schule Gesetzes alle Kinder und Jugendlichen mit einheitlichen digitalen Endgeräten für den Digitalunterricht ausstatten.
Der Antrag der Fraktion Die Linke beinhaltet aus unserer Sicht Beschlussempfehlungen, die nicht im Bereich des Kreistages liegen. Die Punkt 1 bis 3 beziehen sich auf die Bundesgesetzgebung; Punkt 4 wird im Hessischen DigitalPakt Gesetz unter § 9 geregelt; Punkt 5 wäre ein Thema für die Kommission Kreisagentur für Beschäftigung – KfB; Punkt 6, die Aufforderung der Bundesregierung sehen wir als Aufgabe der Parteien aber auch der Nichtregierungsorganisationen. Deshalb werden wir als Fraktion den Antrag der Fraktion Linken nicht unterstützen.
Der Beschlussvorschlag der Fraktion der CDU ist bereits in unserer Koalitionsvorlage eingearbeitet. Deshalb sehen wir es als erledigt an.
Der Antrag der Fraktion Freie Wähler – Piraten, mit Beschlussvorschlag, den Koalitionsantrag zurückzustellen, weil keine Parameter dafür vorliegen würden, werden wir als Fraktion ebenfalls nicht unterstützen, da die entsprechenden Parameter: a) im Hessischen DigitalPaktSchul Gesetz, b) im Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 8.6.2020 Drucksache 20/2952 und c) Vorlage 3303-2020/DaDi sowie Vorlage 3304-2020/DaDi zur heutigen Sitzung zu entnehmen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bündnis 90/Die Grünen glauben wir, dass Politik auch in Ausnahmezeiten, wie jetzt mit Covid-19 bereits erfahren, transparent bleiben darf und muss. 1.100 Tabletts spontan zu bestellen, sehen wir als sportlich an. Deshalb haben wir die Vorlage für diesen Antrag bereits zur letzten Kreistagssitzung als Dringlichkeitsantrag an unsere Koalitionspartner eingebracht; weil wir schon im Juni eine qualifizierte Abfrage als geeignet sahen und die Federführung der Verteilungskonzeption beim Schuldezernat.
Unsere Vorlage fand letztlich doch die Unterstützung unserer Koalitionspartner, so dass wir es im Kreistag heute abstimmen können.
Ferner, eine moderne Bildungslandschaft und eine gerechte Bildungslandschaft, wo Kinder und Jugendliche gleiche Bildungschancen haben, wo sie gerne und mit Freude lernen, unabhängig der wirtschaftlichen Begebenheit ihrer Erziehungsberechtigten oder Familien, ist für uns Bündnis 90/Die Grünen Chefsache. Die Vorlage 3305-2020/DaDi „Anschaffung und Verteilung von digitalen Endgeräten an bedürftige Schülerinnen und Schüler“ sehen wir als einen Anfang, um im digitalen Zeitalter moderne Bildungsstandards umzusetzen.
Es ist ein guter Antrag! Es ist ein Antrag mit grüner Handschrift!
Deshalb bitte ich Sie, im Namen meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, um Ihre Zustimmung.